Das Dienstleistungszentrum (DZ) des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen garantiert als moderner, leistungsstarker und am Kunden orientierter Dienstleister der öffentlichen Verwaltung eine effiziente Aufgabenerledigung in allen Bereichen der Personaldienstleistungen. Durch die Konzentration hoher Fachkompetenz gewährleistet es eine umfassende und effiziente Betreuung seines stetig wachsenden Kundenstammes.
Mit dem Angebot verschiedener Serviceleistungen aus einer Hand tritt das DZ immer stärker in den Mittelpunkt effektiven Verwaltungshandelns.
Das DZ betreut gegenwärtig insgesamt rd. 300 Behörden und öffentliche Institutionen in den Bereichen
Personalnebenleistungen (Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von
Beihilfen,
Reisekosten,
Umzugskosten, Trennungsgeldern und
Kindergeld (die Bundesfamilienkasse - Kindergeldfestsetzung befindet sich in der Abteilung A).
Darüber hinaus nimmt das DZ weitere übergreifende Verwaltungsdienstleistungen (z.B. Abwicklung von Schadenersatzansprüchen unterschiedlichster Art, Bearbeitung der Dienstunfallfürsorge nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BeamtVG) wahr.
Außerdem bietet das DZ mit
COSINUS ein modernes Personalinformationssystem an, das die Bereiche Haushalt, Organisation und Personal wesentlich unterstützt.
Das DZ beschäftigt rd. 430 Mitarbeiter an den Standorten Bonn, Bad Homburg, Berlin und Frankfurt (Oder). Es gliedert sich in neun fachlich abgegrenzte Referate:
Das
Referat D 1 mit seinen Standorten in
Bonn ist zuständig für die Berechnung und Auszahlung von Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld.
Die Reisestellen des Referates - ebenfalls in Bonn und Berlin - beraten bei der Planung und Organisation von Dienst-, Fort-und Ausbildungsreisen und buchen die entsprechenden Reisemittel (Fahrkarten, Flüge, Hotels, etc) für diese Reisen im In- und Ausland. Hier werden (zusammen mit dem Referat D 9) im Auftrag von insgesamt 41 öffentlichen Arbeitgebern jährlich rd. 64.000 Reisekostenabrechnungen, rd. 3.000 Antragsfälle Umzugskostenvergütung und rd. 11.000 Geschäftsfälle Trennungsgeld bearbeitet.
Das
Referat D 2 am
Standort Berlin ist zuständig für die Berechnung und Zahlbarmachung von Personalnebenleistungen (Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld) und für die Durchführung des Währungsumstellungsfolgengesetz. Hier werden (zusammen mit dem Referat D 8) im Auftrag von insgesamt 41 öffentlichen Arbeitgebern jährlich rd. 64.000 Reisekostenabrechnungen, rd. 3.000 Antragsfälle Umzugskostenvergütung und rd. 11.000 Geschäftsfälle Trennungsgeld bearbeitet.
Die
Referate D 3 (
Standort Bonn),
D 4 sowie
D 5 (
Standort Berlin und
Standort Frankfurt(Oder)) betreuen die Behörden und öffentlichen Institutionen im Bereich der Bezügezahlung. Ein Teil der Kunden liefert den Referaten die bezügerelevanten Informationen, auf deren Basis die Bezüge im DZ berechnet und ausgezahlt werden. In wachsendem Umfang wird jedoch an den Standorten Bonn und Berlin die vollständige Festsetzung, Berechnung und Auszahlung der Bezüge zentral für die Kunden durchgeführt.
Die
Referate D5, D 6 und
D 7 an den Standorten
Bonn,
Bad Homburg,
Berlin und
Frankfurt(Oder) sind zuständig für die Berechnung und Zahlbarmachung von Personalnebenleistungen (Beihilfe). Hier werden im Auftrag von insgesamt 64 öffentlichen Arbeitgebern jährlich rd. 125.000 Antragsfälle Beihilfe bearbeitet.
Letzte Änderung: 03.01.2012