Nach Maßgabe der Erklärungen der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände vom 09. Dezember 1999 zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes sowie der Washingtoner Konferenz vom 03. Dezember 1998 in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden, hat das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ein Gemälde des deutschen Malers Hans Thoma "Badende Jünglinge" aus ihrem Besitz an die Erben des früheren Eigentümers zurückgegeben.
Das restituierte Gemälde befand sich bis zum Jahre 1939 in der Sammlung eines deutsch-jüdischen Fabrikanten in Mannheim. Nachdem dessen Kunstsammlung von der Reichsfinanzverwaltung beschlagnahmt wurde, verstarb der Eigentümer. Dessen Erben waren gezwungen, die Kunstsammlung auf einer Auktion im Hause des Erblassers zu versteigern. Das Thoma - Gemälde hatte dort ein Kunsthändler erworben und danach zum doppelten Preis an das Deutsche Reich verkauft. Im Jahr 1945 wurde der Kunstbesitz des Deutschen Reiches durch die Alliierten sichergestellt. Kunstwerke, die nicht restituiert werden konnten, wurden später der Bundesrepublik Deutschland übergeben. Das Gemälde "Badende Jünglinge" war bisher als Dauerleihgabe im Kunstmuseum der Stadt Krefeld ausgestellt.
Letzte Änderung: 22.03.2011