
Der Bund ist Eigentümer eines umfangreichen Bestandes an Kunstgegenständen wie Gemälden, Grafiken, Skulpturen, Kunstgewerbe und mehr.
Der Bestand ist zur Verwaltung auf die einzelnen Ressorts (Bundesministerien) aufgeteilt.
Jedes Ressort verwaltet seinen Anteil an diesem Bestand eigenverantwortlich.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit der Richtlinie für die Verwaltung des bundeseigenen Kunstbesitzes vom 2. September 2003 Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des Kunstbesitzes auf das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) übertragen.
Die Kunstverwaltung des Bundes im BADV (Referat A2) hat in diesem Rahmen zwei Aufgabenschwerpunkte:


Im Ressortvermögen des BMF befinden sich Bestände und Kunstsammlungen
Historisch, kunsthistorisch oder künstlerisch bedeutsame Kunstgegenstände sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das BADV ist daher bestrebt, Kunstgegenstände aus seinem Depotbestand an Museen, Austellungen etc. zu verleihen bzw. Behörden zu Repräsentationszwecken und zur Ausstattung von Dienstzimmern zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus übernimmt das Bundesamt Serviceleistungen für Dritte (z.B. die Beratung zur Kunstausstattung in Behörden und Museen).
Das BADV unterhält und verwaltet an seinem Hauptsitz in Berlin- Weißensee ein Kunstdepot, in dem Kunstgegenstände sachgerecht gelagert werden.
Soweit eine Nutzung von Kunstgegenständen im obigen Sinne nicht möglich ist, werden diese einer Verwertung zugeführt. Die Verwertung erfolgt entweder durch öffentliche Versteigerung beim Hauptzollamt Berlin bzw. durch Online-Versteigerung auf der Auktionsplattform der Bundeszollverwaltung (www.zoll-auktion.de). Gelegentlich werden Kunstobjekte auch auf dieser Web-Site unter Verwertung angeboten.

Alle im Eigentum des Bundes befindlichen Kunstgegenstände sind in der Kunstdatenbank "ArtNetBund" erfasst.
Zugang zu dieser Datenbank haben alle obersten Bundesbehörden bzw. die diesen nachgeordneten Einrichtungen. Die Behörden können sowohl in ihren eigenen Bestand wie auch in den Gesamtbestand Einsicht nehmen und sie interessierende Objekte zur Ausleihe anfragen.
Das BADV ist Betreiber der Kunstdatenbank und nimmt in diesem Sinne Serviceleistungen für die anderen Bundesbehörden ( Bestandserfassung, - aktualisierung etc.) auf Grundlage entsprechender Meldungen der Behörden vor.
Für Behörden werden zudem Hinweise zur sachgerechten Behandlung von Kunstgegenständen einschließlich Beratungsangebot bereitgestellt.
Letzte Änderung: 30.10.2009