"Offene Vermögensfragen" sind diejenigen vermögensrechtlichen Probleme, die durch die Teilung Deutschlands, die damit verbundene Bevölkerungswanderung von Ost nach West und die unterschiedlichen Rechtsordnungen in beiden deutschen Staaten hervorgerufen wurden.
Nach dem Umbruch in der DDR 1989 stellte sich die Aufgabe, das in 40 Jahren Zweistaatlichkeit eingetretene Teilungsunrecht sozial verträglich zu beseitigen. Dabei wurde frühzeitig klar, dass eine vollständige Revision von vier Jahrzehnten sozialistischer Entwicklung in Gesellschaft und Wirtschaft als unrealistisch ausschied.
Jedoch sollten besondere staatliche Zwangsmaßnahmen gegen Ausländer und gegen Deutsche, die die DDR verlassen haben oder die schon immer im Ausland lebten, rückgängig gemacht oder entschädigt werden.
Beispiele:Die Verhandlungen zu den offenen Vermögensfragen zwischen der Bundesrepublik und der DDR führten im Juni 1990 zu einer ersten
Vereinbarung, später wurden die Grundsätze dieser Vereinbarung zu einem Bestandteil des
Einigungsvertrages.
Ebenfalls Bestandteil des Einigungsvertrages wurde das
Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen - Vermögensgesetz (VermG). In diesem Gesetz sind die grundlegenden Fragen des Vermögensrechts geregelt.
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Vermögensgesetz
Nachfolgend wurden - aufbauend auf dem Vermögensgesetz - weitere Gesetze zur Regelung bestimmter Teilprobleme des Vermögensrechts erlassen, so z.B.
Letzte Änderung: 24.07.2006