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Central Collecting Point

Nur wenige Monate nach dem zehnten Jahrestag der Verabschiedung der Washingtoner Erklärung (1998) und der Gemeinsamen Erklärung (1999) ist im Juni 2009 die Onlineschaltung der Datenbank zum Central Collecting Point (CCP) München gelungen (externer Link folgt (neues Fenster)http://www.dhm.de/datenbank/ccp/). Dies ist nach der im Sommer 2008 im Internet veröffentlichen Datenbank zum "Sonderauftrag Linz" ein weiterer bedeutender Schritt, die Archivalien der NS-Kulturpolitik einem großen Publikum zur Verfügung zu stellen. Mit der Datenbank eröffnet sich nun nach mehr als 50 Jahren die Möglichkeit, auch ohne Kenntnis der Münchener Inventarnummern nach Meisterwerken von Leonardo da Vinci, Rubens oder Cranach ebenso wie nach antiken Skulpturen, aber auch Büchern und Numismatika zu suchen, die im Collecting Point inventarisiert und restituiert worden sind. Die Datenbank ist in Kooperation zwischen dem Deutschen Historischen Museum (DHM), dem Bundesarchiv, dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), dem Zuse-Institut Berlin (ZIB), dem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik, Dienstsitz Berlin (ZIVIT) sowie dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) entstanden. Die Datenbank zum CCP ermöglicht die Recherche nach Kunstwerken in 125.000 digitalisierten Karteikarten mit den dazugehörigen Fotografien.

Eingerichtet wurde der CCP von den US-amerikanischen Streitkräften im Juni 1945 in den nahezu unversehrten NSDAP-Gebäuden am Königsplatz in München. Bereits in den nächsten Wochen begann der Abtransport der während des Krieges zwischengelagerten Kunstwerke aus Salzminen, Bergwerken und Klöstern in den CCP München. Dort wurden die eintreffenden Objekte mit einer Eingangsnummer (Munich Number) registriert und fotografiert. Auf der jeweils zum Kunstwerk gehörenden Karteikarte, der so genannten Property Card, wurden Angaben zum Werk und eine Kurzbeschreibung vermerkt. Vervollständigt wurden die Daten durch den einstigen Lagerort und erste Recherchen zur Provenienz. Um Erkenntnisse zur Herkunft der einzelnen Werke zu erlangen, wurden nicht nur Auktions- und Ausstellungskataloge der vergangenen Jahrzehnte konsultiert, sondern es wurden auch zahlreiche Kunsthändler im CCP befragt, die mit den Nationalsozialisten kooperiert hatten. Unter den dort zu inventarisierenden Kunstwerken befanden sich solche, die für das von Adolf Hitler geplante "Führermuseum" in Linz bestimmt waren, sowie Werke aus der Sammlung Hermann Göring, vom Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg und von ausgelagerten Beständen aus Museen. Dabei handelt es sich hier nicht nur um beschlagnahmtes Vermögen politisch oder rassisch verfolgter Personen, sondern auch um legale Ankäufe. Diese tätigten die nationalsozialistischen Machthaber auf deutschen und internationalen Kunstmärkten, wobei insbesondere die Nationalsozialisten außerordentlich hohe Preise zahlten. Unter den im CCP katalogisierten Kunstwerken befanden sich Gemälde, Skulpturen, Mobiliar, Kunsthandwerk, Münzen, Musikinstrumente und Bücher vom Mittelalter bis hin zur damaligen Gegenwartskunst.

Nachdem der Central Collecting Point seine Aufgabe aufgenommen hatte, wurde bereits im Herbst 1945 mit der Rückübertragung der im CCP inventarisierten Kunstwerke an die Berechtigten begonnen. Dies erfolgte nach den Grundsätzen der inneren und äußeren Restitution im Rahmen von Wiedergutmachungsverfahren durch die amerikanische Militärregierung. Im September 1949 übergaben die Amerikaner die Verantwortung für die Restitution dieses Bestandes an die deutschen Behörden. Nachdem die Verwaltung zunächst dem Bayerischen Ministerpräsidenten und bald darauf dem deutschen Bundeskanzler übertragen worden war, wurde 1951 ein Sonderreferat "Treuhandverwaltung von Kulturgut beim Auswärtigen Amt" (TVK) eingerichtet. Dieses übernahm im Februar 1952 die Restbestände der ehemaligen Collecting Points in München und Wiesbaden und restituierte weitere Kunstwerke. Zehn Jahre später kam es zur Auflösung der TVK. Die bis zu diesem Zeitpunkt noch verbliebenen Objekte wurden 1963 an den Bundesschatzminister übertragen und seither von dessen nachgeordneter Behörde - anfangs war es die Oberfinanzdirektion (OFD) München - verwaltet. Hierbei handelt es sich um den Restbestand an Kunst aus dem Besitz des Deutschen Reiches, der durch die TVK weder in der inneren noch in der äußeren Restitution an die Berechtigten zurückgegeben werden konnte. Parteivermögen der NSDAP ist hierbei nicht eingeschlossen. Ende 1964 berief der Bundesschatzminister eine Sachverständigen-Kommission ein, die über die Museumswürdigkeit der Kunstwerke entschied. Aufgrund ihrer Empfehlung gelangten mehr als 580 Gemälde und 1200 Graphiken als kostenlose Dauerleihgaben an 102 deutsche Museen, die sich zur sachgemäßen Pflege der Kunstwerke verpflichtet haben. Ein weiterer Teil dieses Kunstbestandes ist an Ministerien und deren nachgeordneten Behörden verliehen. Die zeitweise nicht ausgeliehenen Objekte werden im Kunstdepot des BADV aufbewahrt. Für sie werden aktiv neue Leihnehmer gesucht, um die Werke öffentlich zeigen zu können.

 

Letzte Änderung: 04.08.2009