"Aufgebotsverfahren" dienen der Ermittlung unbekannter oder unauffindbarer Eigentümer von Vermögenswerten oder anderer Rechtsinhaber.
Das BADV führt in zwei Bereichen Aufgebotsverfahren durch:
- bei der Ermittlung der Eigentümer von Vermögenswerten, die in der DDR unter so genannte "staatliche Verwaltung" gestellt wurden
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- bei der Suche nach Personen, denen eine vermögensrechtliche Entscheidung des BADV nicht wirksam zugestellt werden kann
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Für die Aufgebotsverfahren sind die jeweils angegebenen Fristen für die Meldung bzw. Anmeldung von Ansprüchen zu beachten.