In der Europäischen Union liegt das Recht zur Ausgabe von Münzen (Münzregal) bei den Mitgliedsstaaten (Art. 128 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)). In der Bundesrepublik Deutschland wird die Ausgabe durch das Münzgesetz (MünzG) geregelt. Danach prägt der Bund die deutschen Euro-(Umlauf-)Münzen und kann deutsche Euro-Gedenkmünzen bzw. deutsche Euro-Münzen in Sonderausführung (Sammlermünzen) ausprägen.
Gemäß § 6 MünzG werden die deutschen Euro-Umlauf- und Gedenkmünzen von den fünf Münzstätten der Länder geprägt. Die Münzstätten werden durch das BMF beauftragt und zahlt diesen eine angemessene Vergütung (Prägegebühr).
Die Deutsche Bundesbank bringt nach § 7 Abs. 1 MünzG die deutschen Euro-Umlaufmünzen und die deutschen Euro-Gedenkmünzen in den Verkehr, d.h. sie erstattet dem Bund den Nennwert der übernommenen Münzen. Der Bund (BMF) bringt gemäß § 7 Abs. 2 MünzG die deutschen Sammlermünzen in Verkehr. Hiermit kann er auch eine andere Stelle beauftragen. Der Bund hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und bedient sich der Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland (VfS), einem Betrieb gewerblicher Art (USt-IdNr. DE248842777 ).
http://www.deutsche-sammlermuenzen.de
http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld.php
http://www.staatlichemuenzenbw.de
http://www.muenze-berlin.de/
http://www.muenzehamburg.de
http://www.hma.bayern.de
http://www.ecb.europa.eu/euro/html/index.de.html
Das BADV unterstützt die Bundesregierung bei der Ausgabe, der Gestaltung, der Beauftragung zur Herstellung und dem Vertrieb von Euro-Umlaufmünzen, Euro-Gedenkmünzen sowie Sammlermünzen.
Zunächst
führt
das
BADV
die
Münzwettbewerbe
für
die
Silber-Gedenkmünzen
sowie
die
Euro-Goldmünzen
durch.
(Referat
A
2)
Das weitere Aufgabenspektrum des BADV im Zusammenhang mit Münzangelegenheiten umfasst die Ausschreibungen zur materiellen Sicherstellung der Münzprägung in der Bundesrepublik Deutschland, die Abwicklung der Zahlungen an die Münzstätten auf Basis der erteilten Prägeaufträge, die Kontrolle, die Abrechnung mit der Bundesbank, die Prüfung und Abrechnung der Verwertung nicht mehr umlauffähiger Euro-Umlauf-Münzen sowie deren Wiederverwertung im Rahmen der Münzplättchenherstellung. Darüber hinaus arbeitet das BADV eng mit der Bundesbank bei münzrelevanten Themen zusammen und ist zuständig für die Fachaufsicht über die fünf staatlichen Münzstätten der Länder bzgl. der Bundesmünzen. Schließlich nimmt das BADV die Führung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen (VfS) als Betrieb gewerblicher Art (USt-IdNr. DE248842777) wahr.
Fragen und Anregungen im Zusammenhang mit Münzangelegenheiten können jederzeit unter der E-Mail-Adresse Presse-Muenze@badv.bund.de an das BADV gerichtet werden.
Letzte Änderung: 10.09.2012