Die Gruppe I ist insbesondere für Grundsatzangelegenheiten des klassischen Lastenausgleichs, die Durchführung und Rückforderung der Kriegsschadenrente und das Wertpapierbereinigungsrecht zuständig.
Eine Ausgleichsleistung der besonderen Art stellt die Kriegsschadenrente dar, die als Unterhaltshilfe bzw. Entschädigungsrente an ältere oder erwerbsunfähige Personen gewährt werden kann, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Während die Unterhaltshilfe in erster Linie der Sicherung des laufenden Lebensbedarfs dient, ist die Entschädigungsrente überwiegend Lastenausgleich in Form einer Rente. Beide Leistungen werden auf die zuerkannte Hauptentschädigung angerechnet und führen dadurch zu deren Erfüllung. Die Antragsfristen für die Kriegsschadenrente sind bereits seit dem 30. Juni 2000 abgelaufen, so dass eine Neubewilligung nicht mehr möglich ist. Die Sachbearbeitung der derzeit noch ca. 9.500 Fälle wird seit 1. Oktober 2006 zentral vom Bundesausgleichsamt wahrgenommen. Als zusätzliche Leistung zur laufenden Unterhaltshilfe wird Personen, die über keine anderweitige Absicherung für den Krankheitsfall verfügen, also weder gesetzlich noch freiwillig oder privat krankenversichert sind, Krankenversorgung gewährt, deren Durchführung seit 1. Januar 2005 der AOK Sachsen-Anhalt obliegt; diese Personen sind außerdem gemäß § 21 Nr. 2 SGB XI in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Freiwillig oder privat krankenversicherte Unterhaltshilfeempfänger erhalten einen monatlichen Zuschuss zu den Kosten der Krankenversicherung in Höhe von derzeit 150 EUR, sofern die Versicherung am 1. Januar 2005 bestanden hatte; gleichzeitig wird diesen Personen auch ein Zuschuss zur Pflegeversicherung gewährt. Sofern der Unterhaltshilfeempfänger durch die Entrichtung eines Monatsbeitrags von 2 EUR an der Sterbevorsorge teilnimmt, wird im Falle seines Todes ein Sterbegeld in Höhe von 750 EUR gezahlt.
In Fällen, in denen die Hauptentschädigung im Lastenausgleichsverfahren durch Anrechnung der Kriegsschadenrente erfüllt worden ist und aufgrund eines eingetretenen Schadensausgleichs ein Rückforderungsverfahren in der Zuständigkeit des Bundesausgleichsamts durchzuführen ist, wird dieses ebenfalls durch die Gruppe I durchgeführt (siehe Rubrik "Rückforderung" ).
Die weiteren Aufgabengebiete der Gruppe I sind die Führung der Statistiken im Lastenausgleich (u. a. Rückforderungsstatistik, Statistik zur Antragsentwicklung, Statistiken zur Schadensfeststellung, zur Hauptentschädigung, zur Kriegsschadenrente) sowie die Erarbeitung von Prognosen z. B. zur weiteren Entwicklung der Rückforderung (Jahresberichte des Bundesausgleichsamtes; Tagesordnungspunkt 1 der jährlichen Tagungen der Leiter der Landesausgleichsämter).
Zudem steuert die Gruppe I im Zusammenwirken mit dem Lastenausgleichsarchiv in Bayreuth die Archivierung in der Ausgleichsverwaltung auf der Grundlage des Gesetzes über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts sowie der Lastenausgleichsarchiv-Verordnung. Ferner gehören auch die fachaufsichtliche Betreuung von Rechtsmittelverfahren der Ausgleichsverwaltung, die Fachaufsicht im Bereich der Hauptentschädigung und die Auswertung der Rechtsprechung zu diesem Bereich.
Letzte Änderung: 23.08.2010