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Gruppe II - Rückforderung

Kernaufgabe der Gruppe II ist die operative Durchführung der Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen nach §§ 342 Abs. 2, 349 LAG.

Für dieses Verfahren ist das Bundesausgleichsamt gem. § 312 Abs. 2 LAG in allen Fällen zuständig, in denen die Kenntnis vom Rückforderungstatbestand der Ausgleichsverwaltung nach dem 30.06.2009 bekannt geworden ist.

Zum Wesen und Umfang der Rückforderung im Einzelnen siehe Rubrik "Rückforderung" .

Die operativen Aufgaben der Gruppe II erstrecken sich zudem auch auf die Fälle des § 335b LAG, in denen Lastenausgleichsleistungen für Schäden an Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder an Familienstiftungen gewährt wurden. Hier wird ermittelt, ob der einst berücksichtigte Schaden inzwischen wieder ausgeglichen ist. In dem Verfahren nach § 335b LAG, welches als Vorverfahren zum eigentlichen Rückforderungsverfahren gilt, wird die Höhe des Schadensausgleichs einheitlich festgestellt. In dem zu erlassenden Feststellungsbescheid wird die Höhe des Schadensausgleichs in Reichsmark oder in Mark der DDR ("M-Ost") bestimmt.
Die Festsetzung des späteren Rückforderungsbetrages in Euro findet erst in dem eigentlichen Rückforderungsverfahren nach § 349 LAG statt.

Neben der operativen Durchführung erstreckt sich das Aufgabengebiet der Gruppe II auch auf die Steuerung der Rückforderung von Lastenausgleich für in der ehem. SBZ/DDR und in Berlin (Ost) von der Ausgleichsverwaltung nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz (BFG) festgestellte Vermögensschäden. Aufgabenschwerpunkte werden hier insoweit u. a. durch die Beurteilung allgemeiner Rechtsfragen insbesondere zur Art des Schadensausgleichs (Zivilrecht, VermG/EALG, MauerG, VZOG, SachenRÄndG, SchuldRAnpG u.a.), die Steuerung der Ermittlung der Rückzahlungspflichtigen (§ 349 Abs. 5 Satz 1 LAG), der Mithaftung von Erwerbern und Vermächtnisnehmern (§ 349 Abs. 5 Satz 2 LAG) und der Berechnung der zurückzufordernden Hauptentschädigung gebildet.

Einen Sonderbereich bildet zudem die Steuerung und die Durchführung von Rückforderungsverfahren bei Schadensausgleichen in den ehemaligen Vertreibungsgebieten auf Grundlage des Feststellungsgesetzes ( FG) und des Reparationsschädengesetzes ( RepG) sowie die Durchführung von Ausschließungsverfahren nach § 360 LAG.

Zudem obliegt der Gruppe II die operative Durchführung der Restschadensermittlung und (Rest-) Schadensbewertung, die Steuerung der Schadensfeststellung und die Ausübung der Fachaufsicht über die Auskunftstellen.

Zu den erweiterten Aufgabengebieten gehören ferner die organisatorische Steuerung der Aktenverwaltung und die Abstimmung der organisatorischen Abläufe zwischen dem Hauptsitz des Bundesausgleichsamtes in Bad Homburg vor der Höhe und der Außenstelle in Berlin.

 

Letzte Änderung: 23.08.2010