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Bundesausgleichsamt

Willkommen auf der Internetseite des Bundesausgleichsamtes!

Das Bundesausgleichsamt ist als obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verantwortlich für die Durchführung des Lastensausgleichs, jenes einzigartigen solidarischen Entschädigungswerks der Bundesrepublik Deutschland zur Bewältigung von Kriegsfolgelasten.

Im operativen Bereich zählt seit dem 01.01.2010 die Durchführung von Rückforderungsverfahren bei neu bekannt gewordenen Schadensausgleichen zur Kernaufgabe des Bundesausgleichsamtes.

In weiteren, speziellen Bereichen des Lastenausgleichsrechts, nämlich der Bestimmung der Höhe des Schadensausgleichs an Kapitalgesellschaften und Familienstiftungen sowie bei der Kriegsschadenrente erlässt das Bundesausgleichsamt ebenfalls selbst Verwaltungsakte.

Weitere Aufgaben betreffen vor allem den Haushaltsbereich, da das Bundesausgleichsamt auch nach der Auflösung des Ausgleichsfonds Ende 2004 in die finanzielle Abwicklung des Lastenausgleichs eingebunden bleibt.

Neben dem Hauptsitz des Bundesausgleichsamtes in Bad Homburg vor der Höhe wurde im Zuge des erweiterten Aufgabenzuwachses eine Außenstelle in Berlin eingerichtet.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Organisation des Bundesausgleichsamtes am 13. März 2008 besteht zwischen dem Bundesausgleichsamt und dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) eine Verwaltungsgemeinschaft, in der das BADV die Aufgaben der Innenverwaltung des Bundesausgleichsamtes wahrnimmt. Der Präsident des BADV, Florian Scheurle, ist auch der Präsident des Bundesausgleichsamtes.

Die historische Entwicklung hat die Schwerpunkte des Lastenausgleichs ständig verändert und im Zuge der Wiedervereinigung und der Beendigung des Ost-West-Konflikts geradezu umgekehrt. Ging es ursprünglich vorrangig darum, nach dem Zweiten Weltkrieg die große Masse der nach Westdeutschland gelangten Vertriebenen zu integrieren, diktierte danach die politische Entwicklung immer wieder neue Schwerpunkte. Inzwischen liegt er in der Rückforderung des Lastenausgleichs bei Schadensausgleich. Betroffen hiervon sind in erster Linie Inhaber von Vermögenswerten in den neuen Bundesländern, in weit geringerer Zahl auch außerhalb Deutschlands (zum Beispiel in Polen und Rumänien), die jetzt wieder über ihr im Lastenausgleich entschädigtes Vermögen frei verfügen können.

Die Ausgleichsverwaltung ist dreistufig aufgebaut. An ihrer Spitze steht das Bundesausgleichsamt, ihm sind zur Durchführung des Lastenausgleichs die Rechte der Bundesregierung und der obersten Bundesbehörden nach Art. 85 GG gemäß Art. 120 a GG, § 319 Abs. 2 Lastenausgleichsgesetz(LAG) übertragen. Auf der Länderebene bestehen in den alten Bundesländern elf Landesausgleichsämter als Teile der Länderministerien. Dem Bundesausgleichsamt und den Landesausgleichsämtern nachgeordnet sind die Ausgleichsämter als Teile der Stadt- und Landkreisverwaltungen.

Das Bundesausgleichsamt übt als oberste Fachaufsichtsbehörde die Fachaufsicht über alle Dienststellen der Ausgleichsverwaltung aus. Für die nicht in die Zuständigkeit des Bundesausgleichsamtes fallende Einzelfallbearbeitung sind die derzeit bestehenden 54 örtlichen Ausgleichsämter der alten Bundesländer im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung zuständig.

Auf dieser Internetseite können Sie sich unter anderem über die Organisation und die Aufgabenbereiche des Bundesausgleichsamtes informieren. Für den interessierten Besucher besteht zudem die Möglichkeit, sich ein Bild von der historischen Entwicklung des Lastenausgleichs zu machen.

 

Letzte Änderung: 23.08.2010