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Wir über uns

  • Das Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung e. V. (SW-BFV) wurde im November 1958 als Selbsthilfeeinrichtung der Bediensteten der Bundesfinanzverwaltung gegründet.
  • Es verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung und dient nicht der Erzielung von Gewinnen.
  • Es ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.
  • Seine Mitarbeiter sind ehrenamtlich tätig und werden für ihre Aufgaben gewählt.

Hauptaufgabe des SW-BFV ist es, die Fürsorgemaßnahmen der Verwaltung und der Sozialversicherungsträger zu ergänzen und die Mitglieder und ihre wirtschaftlich nicht selbstständigen Familienangehörigen in sozialer, gesundheitlicher und kultureller Hinsicht zu betreuen. Hierzu gehören auch Kuren für Kinder und Mütter/Väter.

Das SW-BFV unterhält zu diesem Zweck Einrichtungen zur Erholung seiner Mitglieder und bedient sich ferner staatlicher oder staatlich geförderter Einrichtungen oder entsprechender anderer Unternehmungen gleicher Zweckbestimmung. Der Verkauf von Waren oder die Vermittlung derartiger Geschäfte gehören nicht zu den Aufgaben des SW-BFV.

Das SW-BFV ist um eine gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung, den Personalvertretungen und den Verbänden bemüht.

Das SW-BFV erhebt zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben einen monatlichen Mitgliedsbeitrag.

Er beträgt ab 01.01.2010:

  • für Beschäftigte und Versorgungsempfänger des Bundes 2,90 Euro
  • für Anwärter und Auszubildende 0,50 Euro
  • für sonstige Mitglieder 3,50 Euro

 

Letzte Änderung: 07.12.2011