Hauptaufgabe des SW-BFV ist es, die Fürsorgemaßnahmen der Verwaltung und der Sozialversicherungsträger zu ergänzen und die Mitglieder und ihre wirtschaftlich nicht selbstständigen Familienangehörigen in sozialer, gesundheitlicher und kultureller Hinsicht zu betreuen. Hierzu gehören auch Kuren für Kinder und Mütter/Väter.
Das SW-BFV unterhält zu diesem Zweck Einrichtungen zur Erholung seiner Mitglieder und bedient sich ferner staatlicher oder staatlich geförderter Einrichtungen oder entsprechender anderer Unternehmungen gleicher Zweckbestimmung. Der Verkauf von Waren oder die Vermittlung derartiger Geschäfte gehören nicht zu den Aufgaben des SW-BFV.
Das SW-BFV ist um eine gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung, den Personalvertretungen und den Verbänden bemüht.
Das SW-BFV erhebt zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben einen monatlichen Mitgliedsbeitrag.
Er beträgt ab 01.01.2010:
Letzte Änderung: 07.12.2011