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Erteilung von Anmeldeauskünften

Aus der Zuständigkeit des BADV für verfolgungsbedingte Vermögensverluste zwischen 1933 und 1945 (siehe § 1 Abs. 6 VermG) ergibt sich auch die Zuständigkeit für die Erteilung von Anmeldeauskünften im Sinne des § 3 Abs. 5 VermG. Bei Anmeldeauskünften für Immobilien handelt es sich um Nachweise, ob für bestimmte Grundstücke in den neuen Bundesländern und dem früheren Berlin (Ost) Anträge auf Rückgabe nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz-VermG) vorliegen.

Es ist zwischen den so genannten Negativattesten (das heißt, es sind keine Anmeldungen bekannt) und Positivattesten (Anmeldungen liegen vor) zu unterscheiden.

Nach den Bestimmungen des Vermögensgesetzes hat sich der Verfügungsberechtigte vor einer Verfügung über ein Grundstück zu vergewissern, dass hierfür kein Antrag auf Rückübertragung vorliegt. Dieser Vergewisserungspflicht kommt der Verfügungsberechtigte durch Einholung von Anmeldeauskünften nach. Daraufhin erteilte Negativatteste dienen somit auch der Rechtssicherheit des Verfügungsberechtigten. Er soll sich darauf verlassen können, wegen der Verfügung über ein - tatsächlich antragsbehaftetes - Grundstück keinem Schadenersatzanspruch ausgesetzt zu sein.

Die Bearbeitung der Anmeldeauskünfte für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erfolgt anhand von im BADV erstellten Positiv-Gemarkungslisten, die besagen, dass die auf den Listen befindlichen Gemarkungen nach § 1 Abs. 6 antragsbehaftet sind. Für das Land Berlin wird keine Positiv-Gemarkungsliste erstellt.

Die nicht auf den Positiv-Gemarkungslisten aufgeführten Gemarkungen sind frei von Grundstücken, auf denen noch unerledigte, vom BADV bearbeitete Rückübertragungsanträge lasten. Deshalb ist die Einholung von Attesten für diese nicht erforderlich.
Das BADV erteilt nur für Flurstücke in antragsbehafteten Gemarkungen Anmeldeauskünfte.
Darüber hinaus gilt für das Land Brandenburg, dass hier in der Positiv-Gemarkungsliste die Angaben zu Antragsbelastungen von Gemarkungen teilweise auf konkrete Fluren bzw. Flurstücke individualisiert werden konnten. Daraus folgt, dass in diesen Fällen auch nur noch für diese genannten Fluren bzw. Flurstücke Anmeldeauskünfte erteilt werden.
Die monatlich aktualisierten Positiv-Gemarkungslisten werden auf dieser Seite zur Einsichtnahme bereitgestellt.

BADV-Positiv-Gemarkungslisten

Datei ist nicht barrierefrei Aktuelle Positiv-Gemarkungsliste Brandenburg

Datei ist nicht barrierefrei Aktuelle Positiv-Gemarkungsliste Mecklenburg-Vorpommern

Datei ist nicht barrierefrei Aktuelle Positiv-Gemarkungsliste Sachsen

Datei ist nicht barrierefrei Aktuelle Positiv-Gemarkungsliste Sachsen-Anhalt

Datei ist nicht barrierefrei Aktuelle Positiv-Gemarkungsliste Thüringen

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