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Archiv des Bundesausgleichsamt

Bundesausgleichsamt

Hinweis

Das Bundesausgleichsamt (BAA) wird zum 1. Januar 2017 in den Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern (BMI) überführt.

Das Bundesausgleichsamt ist als obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern in verwaltungsmäßiger, rechtlicher und finanzieller Hinsicht verantwortlich für die Durchführung des Lastenausgleichs, jenes einzigartigen solidarischen Entschädigungswerks der Bundesrepublik Deutschland zur Bewältigung von Kriegsfolgelasten.

Die historische Entwicklung hat die Schwerpunkte des Lastenausgleichs ständig verändert und im Zuge der Wiedervereinigung und der Beendigung des Ost-West-Konflikts geradezu umgekehrt. Ging es ursprünglich vorrangig darum, nach dem Zweiten Weltkrieg die große Masse der nach Westdeutschland gelangten Vertriebenen zu integrieren, diktierte danach die politische Entwicklung immer wieder neue Schwerpunkte. Inzwischen liegt er in der Rückforderung des Lastenausgleichs bei Schadensausgleich. Betroffen hiervon sind in erster Linie Inhaber von Vermögenswerten in den neuen Bundesländern, in weit geringerer Zahl auch außerhalb Deutschlands (zum Beispiel in Polen und Rumänien), die jetzt wieder über ihr im Lastenausgleich entschädigtes Vermögen frei verfügen können.

Die Ausgleichsverwaltung ist dreistufig aufgebaut.

An ihrer Spitze steht das Bundesausgleichsamt als oberste Fachaufsichtsbehörde. Ihm sind zur Durchführung des Lastenausgleichs die Rechte der Bundesregierung und der obersten Bundesbehörden nach Artikel 85 Grundgesetz (GG) gemäß Artikel 120a GG, § 319 Absatz 2 Lastenausgleichsgesetz übertragen.

Auf der Länderebene bestanden in den alten Bundesländern elf Landesausgleichsämter als Teile der Länderministerien. Da sich der Lastenausgleich in seiner Schlussphase befindet, werden sie mit der Erledigung der Aufgaben auf Länderebene nach und nach gemäß § 313 LAG aufgelöst.

Dem Bundesausgleichsamt und den Landesausgleichsämtern nachgeordnet sind die in einem laufenden Konzentrationsprozess verbliebenen Ausgleichsämter als Teile der Stadt- und Landkreisverwaltungen.

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