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Geschichte des BADV

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) wurde im Zuge der Neustrukturierung der Bundesoberbehörden sowie der IT-Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen im Jahr 2006 errichtet. Vorrangiges Ziel war die Zusammenführung der Aufgaben des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) mit denen des Dienstleistungszentrums des Bundesamtes für Finanzen (BfF) in einer neuen Bundesoberbehörde.

So wurden zum einen der Dienstleistungsbereich des im Jahr 1971 gegründeten Bundesamtes für Finanzen (BfF) und zum anderen der Aufgabenbereich des im Jahr 1991 errichten Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) zusammengelegt.
Die Aufgaben des BfF reichten von der Erbringung der Personal- und Personalnebenleistungen über die Organisationsberatung bis hin zum Familienleistungsausgleich.

Die historische Entwicklung des BARoV hat die Schwerpunktaufgaben in den Jahren von 1991 bis 2006 kontinuierlich verändert. Die ursprüngliche vom Gesetzgeber vorgesehene Aufgabenstellung lag im Wesentlichen in der Koordinierung sowie Unterstützung der sogenannten neuen Bundesländer und Berlin bei der Umsetzung der Bestimmungen zur Regelung der offenen Vermögensfragen. In kürzester Zeit haben sich diese Aufgaben stark gewandelt. So wurden der Behörde nach und nach weitere politisch wichtige Zuständigkeiten übertragen. Ausgehend von der Mitwirkung bei der Rückübertragung von Vermögenswerten der Partei- und Massenorganisationen der DDR über die Vermögenszuordnung bis letztlich hin zur alleinigen Zuständigkeit hinsichtlich der Wiedergutmachung für Vermögensverluste in der Zeit von 1933 bis 1945.

Seit März 2008 besteht zwischen dem Bundesausgleichamt (BAA) und dem BADV eine Verwaltungsgemeinschaft. Vornehmlich werden hier Querschnittsaufgaben (z. B. Personalangelegenheiten und Haushalt) wahrgenommen. Darüber hinaus gibt es im Bereich der Wiedergutmachung eine Vielzahl von fachlichen Anknüpfungs- und Berührungspunkten, die eine enge Zusammenarbeit als zweckmäßig erscheinen lässt. Das BADV und das BAA werden in Personalunion von einem Präsidenten geleitet.

Am 1. Januar 2017 wechselte das BADV aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Rahmen der Konsolidierung der Dienstleistungsaufgaben wurden die zentralen Dienstleistungsbereiche des BADV zum 1. Juni 2017 in das Bundesverwaltungsamt verlagert.

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