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Aktuelle Verfahrensweise

Im Rahmen der Gesamtvergleiche vom 19. Oktober 2001 und 20. Dezember 2001 zahlte die Bundesrepublik Deutschland der Ignacz- sowie Julius-Petschek-Gruppe jeweils einen finanziellen Ausgleich. Im Rahmen dieser Gesamtvergleiche traten die beiden Petschek-Gruppen im Gegenzug einen bestimmten Teil ihrer Ansprüche an die Bundesrepublik Deutschland - Entschädigungsfonds - ab. Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) war gemäß § 29 Abs. 3 VermG (eingefügt durch Art. 3 des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes - EntschRÄndG - vom 10. Dezember 2003, BGBl. I, S. 2471) seit dem 1. Januar 2004 zuständig, über diese abgetretenen Ansprüche zu entscheiden. Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ist seit dem 1. Januar 2006 im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen aufgegangen. Die Aufgaben der Projekt-Gruppe-Petschek sind die Identifizierung und Realisierung der ehemaligen Vermögenswerte der Familie Petschek. Dabei gibt es verschiedene Verfahrensabläufe. Zum einen werden die bereits bekannten und registrierten Akten bearbeitet (1), des Weiteren die neuen Anfragen (2) sowie die über Hinweise aus den bekannten Akten gezogenen neuen Vermögenswerte (3) ausgewertet.

  1. Bevor das BARoV/BADV die Petschek-Vermögenswerte übernommen hat, führten Rechtsanwälte die Rechtsgeschäfte für die beiden Petschek-Gruppen. Die in dieser Zeit gesammelten Unterlagen stellten sie uns zur Verfügung. Diese wurden gesichtet und erfasst. Wir prüfen, ob der entsprechende Vermögenswert von der Abtretung an den Entschädigungsfonds erfasst ist und ob eine Einnahme für den Entschädigungsfonds möglich ist.

  2. Unter neuen Anfragen laufen zum Beispiel Anträge der GVO-Stellen (Grundstücksverkehrsordnung) mit Bitte um Zustimmung i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 GVO zum Verkauf des Vermögenswertes. Diese werden dann von uns wie bei 1. geprüft.

  3. Um eine lückenlose Feststellung des ehemaligen Petschek-Vermögens - soweit es Grundstücke betrifft - zu realisieren, werden mögliche Hinweise (z.B. Mutterrollen, alte Grundbücher, alte und neue Flurkarten) aus den bereits vorhandenen Akten gezogen und nach Anschlussflurstücken recherchiert.

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