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Allgemeine Ausführungen zum EALG vom 27. September 1994

Mit dem Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage vom 27. September 1994 (Bundesgesetzblatt I 2624) kurz "EALG", das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 38 des Gesetzes vom 22. September 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 2809) geändert worden ist, wurde die vom Vermögensgesetz noch offen gelassene Entschädigung für Enteignungen der DDR ebenso wie die vom Einigungsvertrag dem gesamtdeutschen Gesetzgeber vorbehaltene Ausgleichsleistung für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher beziehungsweise besatzungshoheitlicher Grundlage (1945–1949) geregelt.

Das EALG vom 27. September 1994 umfasst als sogenanntes Artikelgesetz insgesamt zehn Gesetze bzw. Änderungsgesetze. Das Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (EntschG), das Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG) sowie das NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG) sind hierbei besonders zu erwähnen. Diese drei Gesetze regeln die Entschädigung von Vermögensverlusten, die nicht mehr durch Rückgabe wiedergutgemacht werden können und decken jeweils einen unterschiedlichen Zeitraum ab. So ist das NS-VEntschG für Vermögensverluste zwischen 1933 und 1945 anwendbar, dass AusglLeistG von 1945 bis 1949 und das EntschG von 1949 bis 1990.

Für die Durchführung des NS-VEntschG ist das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragenn (BADV) zuständig; die Durchführung des EntschG und des AusglLeistG obliegt in den neuen Bundesländern im Rahmen der Auftragsverwaltung den Ämtern und Landesämtern zur Regelung offener Vermögensfragen.

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