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Recherche nach Kunstgegenständen

Umsetzung des Bundesrückerstattungsgesetzes (BRüG) / Recherche nach Kunstgegenständen

Washingtoner Konferenz

Gemäß den Grundsätzen der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden vom 3. Dezember 1998 und der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz vom 14. Dezember 1999 sollen Kunstgegenstände nach ausführlicher Provenienzrecherche und individueller Prüfung an die Opfer des Holocaust bzw. deren Erben oder sonstige Berechtigte restituiert werden.

Entsprechend den vorgenannten Grundsätzen, eine „faire und gerechte Lösung“ zu finden, schließt diese Prüfung gemäß Ziffer 1 der Gemeinsamen Erklärung den Abgleich mit bereits erfolgten materiellen Wiedergutmachungsleistungen ein. Ein derartiges Verfahren ermöglicht es, die wahren Berechtigten festzustellen und dabei Doppelentschädigungen zu vermeiden.

In der unter Federführung der Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien erarbeiteten Handreichung zur Umsetzung der Erklärung wird den kulturgutführenden Institutionen (museale Einrichtungen, Auktionshäuser usw.) empfohlen, die im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), Referat C 2/C 3, verwalteten Archivalien aus der NS-Zeit, die im Zusammenhang mit Vermögensentziehungen gegenüber Verfolgten entstanden sind, sowie die vorliegenden Verfahrensakten nach dem Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) für ihre Provenienzforschung zu nutzen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im BADV, Referat C 2/C 3, auch geprüft wird, ob für den entsprechenden Kunstgegenstand Zahlungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) geleistet wurden. Zur Vermeidung einer Doppelentschädigung (Entschädigungszahlung und Rückgabe) wird der rückerstattungsrechtliche Schadenersatzbetrag gegenüber den Restitutionsberechtigten zurückgefordert.

Die zahlreichen nationalen und internationalen Auskunftsersuchen seit dem Jahr 1999 belegen, dass die vorliegenden Archivalien nicht nur für kulturgutführende Institutionen sondern auch für private Kunstsammler eine wichtige Erkenntnisquelle zur Provenienzforschung sind.

Darüber hinaus sind diese Unterlagen ebenfalls für Geschädigte des NS-Regimes bzw. deren Rechtsnachfolger bei der Suche nach ihrem Kunstbesitz sehr hilfreich.

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