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Aufgaben und Allgemeine Hinweise

Die Vermögenszuordnung ist ein spezieller Verwaltungsbereich, der sich mit den Folgen der Wiedervereinigung für das staatliche Vermögen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in eigentumsrechtlicher Hinsicht befasst.

Aufgabe der Vermögenszuordnungsstelle ist es festzustellen, auf welches neue Rechtssubjekt das Eigentum an einem ehemals in "Volkseigentum" stehenden Vermögenswert nach der Wiedervereinigung übergegangen ist. In erster Linie geht es hier um ehemalige volkseigene Grundstücke, deren neue Eigentümer im Grundbuch einzutragen sind. Damit wird der - zeitweilig in den neuen Bundesländern suspendierte - öffentliche Glaube des Grundbuches wiederhergestellt.

Einen wesentlichen Teil stellt das öffentlich genutzte Volkseigentum dar. Dieses ist als Verwaltungs- und Finanzvermögen auf öffentlich-rechtliche Körperschaften (zum Beispiel Bund, Länder und Kommunen) übergegangen. Zu dem zuordnungsfähigen Vermögen zählen neben den im Grundbuch als „Eigentum des Volkes; Rechtsträger: […]“ eingetragenen Vermögen und sonstigen Vermögenswerten auch Fiskalerbschaften der ehemaligen DDR und „öffentliche Wege und Gewässer“, bei denen es sich teilweise um sogenannte blattfreie Liegenschaften handelte.

Ferner sind Eigentumsfragen der sogenannten altrechtlichen Personenzusammenschlüsse zu entscheiden, soweit ein dementsprechendes Aufhebungsgesetz von den ehemaligen Ländern auf dem Gebiet der neuen Bundesländern vor Inkrafttreten des „Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 23. Juli 1952 beschlossen wurde.

Darüber hinaus wurde der Zuordnungsbehörde die Eigentumsübertragung von gesamtstaatlich repräsentativen Naturerbeflächen, insbesondere des sogenannten "Grünen Bandes" an der ehemaligen innerdeutschen Grenze, vom Bund an die Länder und ausgewählte Stiftungen zugewiesen. Die Initiative des Bundes trägt den Namen „Nationales Naturerbe“.

Einen abnehmenden Bestandteil der Aufgaben bildet die Klärung von Eigentumsfragen in den Bereichen der wirtschaftlich genutzten Vermögenswerte der ehemaligen volkseigenen Betriebe (VEB) und Kombinate, dem Sondervermögen Deutsche Reichsbahn und Deutsche Post, der öffentlichen Restitutionsansprüche und die Feststellung von gesondertem Gebäudeeigentum für ehemalige landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) und Wohnungsbaugenossenschaften.

Die Vermögenszuordnungsverfahren werden parallel und unabhängig von den Verfahren nach dem auf private Rückübertragungen angelegten Vermögensgesetz (VermG) durchgeführt, wobei Entscheidungen nach dem VermG die Zuordnungsentscheidungen überlagern. Für Verfahren bezüglich privater Rückübertragungen ist die Vermögenszuordnungsstelle unzuständig.

Zu den Aufgaben der Vermögenszuordnungsstelle gehört die Verwaltung eines einzigartigen Zentralarchivs, welches Auskunft über ehemaliges Volkseigentum gibt. Das Archiv umfasst in etwa 1,5 Millionen Vorgänge im Bereich der Vermögenszuordnung (Stand Herbst 2025). Dies entspräche einer Länge von circa 15 km bei Aneinanderreihung aller Vorgänge.

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