Zuwendungsbearbeitung für den jüdischen Kulturfonds, Verwendungsnachweisprüfung der Bildungsagenda NS-Unrecht, Umsetzung des Förderprogramms Holocaust Education
Der Bund gewährt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zum Zuwendungsrecht und zur Projektförderung eine Zuwendung für ausgewählte Projekte von gesamtstaatlicher Bedeutung im Bereich der politisch-historischen Bildungsarbeit zur NS-Verfolgung, an deren Förderung ein besonderes Bundesinteresse besteht. Ziel der „Bildungsagenda NS-Unrecht“ ist es, auf Grundlage anerkannter Standards das Wissen über und das Verstehen von Ursachen, Abläufen und Wirkungen des Holocaust und der NS-Verfolgung zu vermitteln, insbesondere aus der jeweils spezifischen Sicht der Opfergruppen. Ziel ist es darüber hinaus, gegen die fortdauernde Diskriminierung von Menschen(gruppen) zu wirken, die im Nationalsozialismus ausgegrenzt und verfolgt wurden, und Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, Homophobie, Behindertenfeindlichkeit und andere Ideologien der Ungleichwertigkeit heute zu bekämpfen.
Unter „Holocaust Education“ ist ein Bildungsprogramm als Folgeaufgabe der materiellen Wiedergutmachung von begangenem Unrecht während der NS-Zeit zu verstehen. Das BADV fördert unter Fachaufsicht des BMF nationale und internationale einjährige und mehrjährige Projekte im Themenfeld Holocaust Education.
Der Jüdische Kulturfonds fördert und stärkt das jüdische Leben in Deutschland, einschließlich jüdischer Kunst und Kultur. Das übergeordnete Ziel ist das Sichtbarmachen der vielfältigen und lebendigen jüdischen Kultur als erfahrbarer Bestandteil des kulturellen Lebens in Deutschland. Damit soll gleichsam den unterschiedlichen Formen von Antisemitismus in unserer Gesellschaft begegnet bzw. diesen vorgebeugt werden.
Alle vorgenannten Aufgaben werden innerhalb des BADV organisatorisch vom Referat B 6 wahrgenommen. Das Referat B 6 kann per Mail unter stiftung.evz@badv.bund.de, poststelle.zuwendungen@badv.bund.de und unter poststelle.kulturfonds@badv.bund.de erreicht werden.