FAQ Personen in Berufsausbildung
FAQ Beschäftigte in Ausbildung und Studium und in Anwärterstellung auf eine Verbeamtung
- FAQ 1 – Welche Tickets können Personen in Ausbildung, Studium und beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst (Berufsausbildung) erwerben?
- FAQ 2 – Wie hoch ist der Zuschuss für Beschäftigte in Ausbildung und Studium sowie im beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst?
FAQ 1 – Welche Tickets können Personen in Ausbildung, Studium und beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst (Berufsausbildung) erwerben?
Entsprechend der Vorgaben des jeweiligen Verkehrsverbundes können Sie auf die verkehrsverbundspezifischen und auf diesen Personenkreis zugeschnittenen vergünstigten Ticketangebote zugreifen. Hierfür gibt es keine Rahmenvereinbarungen; diese Ticketangebote sind regelmäßig auch nicht in den jeweiligen Rahmenvereinbarungen aufgenommen. Daher ist der Beitritt des Arbeitgebers zu einer solchen Vereinbarung auch nicht Voraussetzung für den Erwerb eines solchen Tickets.
Daneben kann auch das DeutschlandJobTicket (DJT) erworben werden (s. unter DeutschlandTicket). Ein Erwerb eines solchen Tickets ist nur auf der Grundlage einer entsprechenden Rahmenvereinbarung mit einem Verkehrsverbund möglich, dem der Dienstherr bzw. Arbeitgeber des entsprechenden Personenkreises beigetreten ist. Hier gelten die übrigen Regelungen zum DJT. Allerdings kann in Abhängigkeit von dem Angebot an günstigeren AZUBI-Tickets in Ihrer Region der Arbeitgeberzuschuss niedriger ausfallen.
FAQ 2 – Wie hoch ist der Zuschuss für Beschäftigte in Ausbildung und Studium sowie im beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst?
Die Festbeträge zur maximalen Zuschusshöhe werden auch für den hier behandelten Personenkreis vom BADV grundsätzlich verkehrsverbundbezogen ermittelt bei Betrachtung der dort angebotenen Tickets, welche den Fahrtweg zur Ausbildungsstätte abdecken. Auf das konkret erworbene Ticket kommt es nicht an. Die Ausführungen zur FAQ 1 sind jedoch zu beachten. Insoweit ist die Zuschussfähigkeit auf die dort genannten Tickets begrenzt.
Soweit seitens des Landes oder eines landesweiten Verkehrsverbundes ein landesweit oder bundesweit gültiges ABO-Angebot für diesen Personenkreis besteht, ist gem der Richtlinie für die Bemessung des Festbetrages ausschließlich der Preis dieses Tickets maßgeblich (s. unten b).
Der Preis des DJT wird dann alleine zur Bemessung des Festbetrages herangezogen, wenn die vorgenannten Angebote den Preis des DJT überschreiten oder solche Angebote gar nicht vorliegen (s. unten a). In diesen Fällen hat sich erwiesen, dass die nur von einem Verkehrsverbund entwickelten Angebote bei Ermittlung eines Durchschnittspreises weit überwiegend zu einem höheren Festbetrag führen würden als der aktuelle Festbetrag zum DJT. Daher gilt auch aus Gründen der Verwaltungserleichterung der Festbetrag zum DJT.
In Niedersachsen gibt es teilweise verkehrsverbundbezogene Angebote für Personen in Ausbildung und Studieum, die ebenfalls günstiger sind als das DeutschlandJobTicket, s. unter c)
a) Danach ergibt sich ein Festbetrag (Höchstzuschuss) in Höhe von 23,28 € für die Länder
- Baden-Württemberg - hier nur bezüglich des hier angesprochenen Personenkreises: 27 Jahre und älter - s. im Übrigen unter b)
- Hansestadt Hamburg
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Niedersachsen; es sei denn Wohnort und Ausbildungsplatz liegen in einer der unter c) genannten Verkehrsverbünde
- Nordrhein-Westphalen
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Berlin
- Brandenburg
b) In den Ländern
- Baden-Württemberg beträgt der Festbetrag ab 01.01.2026 für Personen unter 27 Jahren 22,50 €, bei Wohnort Tübingen 18,00 € (Bemessungsgrundlage D-Ticket JugendBW - bundesweite Gültigkeit), Bei Wohnort Stuttgart: D-Ticket 27 15,21 €.
- Bayern beträgt der Festbetrag ab 01.01.2026 21,50 € (Bemessungsgrundlage: Bayerisches Ermäßigungsticket - bundesweite Gültigkeit)
- Saarland beträgt der Festbetrag ab 01.01.2026 22,20 € (Bemessungsgrundlage: Junge-Leute-Ticket - bundesweite Gültigkeit)
- Hansestadt Bremen beträgt der Festbetrag ab 01.01.2026 15,75 € (Bemessungsmaßstab: TIM - das Junge ABO-Ticket - Gültigkeit landesweit und über das Land hinaus im gesamten Geltungsbereich des Verkehrsverbundes Bremen Niedersachsen (VBN)
- Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Festbetrag ab 01.01.2026 21,50 € (Bemessungsgrundlage: D-Ticket für AZUBI in MV - bundesweite Gültigkeit)
- Hessen beträgt der Festbetrag ab 01.01.2026 16,90 € (Bemessungsgrundlage: Schülerticket Hessen - landesweite Gültigkeit)
c) In den Verkehrsverbünden
- VBN Verkehrsverbund Bremen - Niedersachsen (für Oldenburg) 15,75 €
- VRB Verkehrsverbund Region Braunschweig 15,00 €
- Stadt Braunschweig über VRB 10,00 €
- Verkehrsverbund Südniedersachsen (VSN) 15,00 €
- ÜSTRA - Hannover Jugendnetzkarte bis 22 Jahren 9,00 €
- ÜSTRA - Hannover Ausbildungsnetzkarte 15,20 €
- Verkehrsgemeinschaft Osnabrück 16,45 €
Hinweis für Studenten und Studentinnen: Für die von den Hochschulen mit der Zahlung des Semesterbeitrages bereitgestellten regionalen Semestertickets entfällt der Zuschussanspruch, da die Bezuschussung an eine gesonderte Bezahlung eines Abonnements geknüpft ist.