FAQ - Beschäftigte
Besonderheiten für die Rahmenvereinbarung zum JobTicketDeutschland (JTD) mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (im Folgenden "VGF")
- 1. Was ist das JobTicketDeutschland (JTD)?
- 2. Wann kann ich ein JTD bestellen?
- 3. Unter welchen persönlichen Voraussetzungen kann ich ein JobTicketDeutschland (JTD) bestellen
- 4. Wie kann ich das JTD bestellen?
- 5. Welche zuschussberechtigten Ticketangebote sind über das Portal nicht bestellbar?
- 6. Bis wann muss ich das das JTD bestellen?
- 7. Wer ist mein Vertragspartner?
- 8. Wann und wie erhalte ich mein Ticket?
- 9. Erhalte ich einen Zuschuss vom Arbeitgeber und wie hoch ist er?
- 10. Wie erhalte ich einen Nachweis über den Bezug des Tickets für den Arbeitgeberzuschuss?
- 11. Welche weiteren Vergünstigungen ergeben sich für mich?
- 12. Wie und wann bezahle ich meine Tickets?
- 13. Welche Vorteile bietet die jährliche Zahlweise beim RMV-Firmenticket Bund?
- 14. Fallen für das JTD zusätzliche Kosten an? (Aufwandspauschale)?
- 15. Welche Laufzeit hat mein Abonnement und wie sind die Kündigungsfristen?
- 16. Wie kann ich mein Abonnement kündigen?
- 17. Was ist zu veranlassen, wenn ich meine Arbeitsstelle wechsle oder ausscheide?
- 18. Kann ich das Ticket bei Unterbrechungszeiten weiter nutzen?
- 19. Ist die Ticketnutzung übertragbar?
- 20. Darf ich andere Personen, einen Hund oder ein Fahrrad mit meinem JTD mitnehmen?
- 24. Ist der Umstieg von einer privat gekauften Jahreskarte auf das JTD möglich?
- 25. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?
- 26. Wie werde ich über Tarifänderungen informiert?
- 27. Wohin wende ich mich, wenn ich Probleme mit dem Online-Portal, Fragen zur Abbuchung des Fahrgelds oder zur Fahrkarte habe?
- 28. Wer ist meine Ansprechstelle für den Arbeitgeberzuschuss?
- 29. Was mache ich, wenn ich mein Ticket verloren habe?
- 30. Was passiert mit meinem Ticket, wenn meine Organisation aus der Rahmenvereinbarung austritt?
- 31. Was passiert, wenn meine Bezugsberechtigung für das Ticket wegfällt?
1. Was ist das JobTicketDeutschland (JTD)?
Bei dem das JobTicketDeutschland (JTD) handelt sich um das anderorts DeutschlandJobticket oder DeutschlandtickletJob genannte Ticket, welches zeitgleich mit dem Deutschlandticket zum 01.05.2023 startet. Grundlage für das JTD ist das Deutschlandticket. ebenso wie dieses ist es ist eine deutschlandweit gültige persönliche Zeitkarte und berechtigt zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalzüge) in Deutschland. Es gilt in Regionalzügen (RE, IRE, RB, S-Bahn) in der 2. Wagenklasse. Es gilt grundsätzlich nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) und bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain.Es wird als persönliches monatlich kündbares Abonnement ausgegeben. Vom aktuellen Preis des Deutschlandtickets von 63,00 Euro pro Monat wird für das JTD ein Übergangsabschlag von 5 % abgezogen. Damit beträgt der Preis des JTD 59,85 €.
2. Wann kann ich ein JTD bestellen?
Das RMV-Firmenticket BUND kann ich bestellen, sobald meine Organisation der Rahmenvereinbarung beigetreten ist und Zugangsdaten zum Bestellportal erhalten hat. Bestätigt und ausgeliefert werden die Tickets, sobald durch die Organisation mindestens 10 Jahreskarten-Abonnements bestellt und durch die Ansprechperson in meiner Organisation freigegeben werden.
3. Unter welchen persönlichen Voraussetzungen kann ich ein JobTicketDeutschland (JTD) bestellen
Diese Tickets kann ich bestellen, wenn ich bei einer der Rahmenvereinbarung beigetretenen Organisation des Bundes aktiv beschäftigt bin.
Bestellen kann ich wenn ich als Beamter oder Beamtin, Soldatin oder Soldat, Richter, Anwärter (gehobener und höherer Dienst) oder Tarifbeschäftigter in Teil- oder Vollzeit beschäftigt bin
Im Falle einer befristeten Beschäftigung kann ich diese Tickets bestellen, wenn die Erwartung eines Bezuges für mindestens ein Jahr.gegeben ist. Diese Erwartung ist auch dann gegeben, wenn die Aussicht auf eine Fortdauer eines befristeten Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses besteht. Dienstlich begründete Unterschreitungen des 12-Monats-Abonnements sind zulässig. Zur aktiven Beschäftigung gehört auch die Freistellungsphase der Altersteilzeit.
Wer im Ruhestand oder in Elternzeit ist, wird nicht als aktiv beschäftigt angesehen.
Wenn ich in Ausbildung bin oder Anwärter (einfacher und mittlerer Dienst) bin, kann ich ein Schülerticket Hessen über meine Schule bzw. Ausbildungsstelle bestellen.
4. Wie kann ich das JTD bestellen?
Ich kann ausschließlich im Online-Portal der VGF bestellen. Hierzu erhalte ich von meiner Organisation Zugangsdaten, mit denen ich mir ein persönliches Nutzerkonto anlegen und dann darüber bestellen, mein Abonnement ein¬sehen und es verwalten kann.
5. Welche zuschussberechtigten Ticketangebote sind über das Portal nicht bestellbar?
Tickets für Auszubildende und Anwärter (einfacher und mittlerer Dienst) sind über das Portal nicht erhältlich.
6. Bis wann muss ich das das JTD bestellen?
Meine Bestellung und die Bestätigung durch meine Organisation muss bis zum 10. eines Monats über das Online-Portal getätigt werden, damit diese zum 1. des Folgemonats wirksam wird. Meine Organisation informiert mich, bis wann meine Bestellung spätestens im Online-Portal vorgenommen sein muss, damit die Bestätigung rechtzeitig zum 10. eines Monats erfolgen kann.
7. Wer ist mein Vertragspartner?
Mein Abonnementvertrag kommt zwischen der VGF und mir zustande.
8. Wann und wie erhalte ich mein Ticket?
Der Versand des JTD erfolgt in Form eines eTickets auf einer Chipkarte bzw. für einige Tarifbereiche noch in Papierform, erfolgt durch die VGF im Regelfall eine Woche vor Beginn der Gültigkeit per Post an die im Online-Portal angegebene Anschrift.
9. Erhalte ich einen Zuschuss vom Arbeitgeber und wie hoch ist er?
Jede der Rahmenvereinbarung mit dem RMV beigetretene Organisation muss mindestens einen Zuschuss 15,75 € zum JTD und kann maximal 23,28 € gewähren. Die Ansprechpersonen in den Organisationen informieren ihre Beschäftigten über die konkrete Zuschusshöhe.
Der Zuschuss für das von Azubi erworbene Hessenticket beträgt 16,90 €. Ein Mindestzuschuss ist nicht zu zahlen.
10. Wie erhalte ich einen Nachweis über den Bezug des Tickets für den Arbeitgeberzuschuss?
Als Nachweis für den Zuschuss dient die Bestellbestätigung. Diese kann ich mir aus meinem Nutzerkonto herunterladen. Das Übersendungsschreiben ist nicht als Nachweis vorgesehen. Später kann auch ein Kontoauszug über die Bezahlung des Jahreskarten-Abonnements für ein RMV-Firmenticket BUND dienen.
11. Welche weiteren Vergünstigungen ergeben sich für mich?
Für das JTD erhalte ich einen Übergangsabschlag von 5 % auf den Ausgabepreis des Deutschlandtickets. Der Ausgabepreis des Deutschlandtickets beträgt aktuell 63,00 €
12. Wie und wann bezahle ich meine Tickets?
Die VGF zieht von meinem im Online-Portal hinterlegten Bankkonto per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren je nach ausgewählter Variante in monatlichen oder jährlichen Raten den Fahrpreis ein. Die Abbuchung erfolgt immer zum Monatsbeginn des jeweiligen Monats (monatliche Zahlweise) bzw. zu Beginn der 12-Monatsperiode (jährliche Zahlweise).
13. Welche Vorteile bietet die jährliche Zahlweise beim RMV-Firmenticket Bund?
Preiserhöhungen, die während der zeitlichen Gültigkeit des im Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung. Außerdem ist die einmalige Zahlung des Gesamtjahresbetrages im Voraus rund 2 % günstiger als die Zahlung in 12 Monatsraten. Bei Preissenkungen gibt es einen 3 Monate lang gültigen Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises.
14. Fallen für das JTD zusätzliche Kosten an? (Aufwandspauschale)?
Nein, für die Serviceleistungen erhebt die VGF derzeit keine Aufwandspauschale, auch die Nutzung des Portals ist kostenfrei.
15. Welche Laufzeit hat mein Abonnement und wie sind die Kündigungsfristen?
Mein JTD-Abonnement verlängert sich automatisch nach jedem Monat. Es ist monatlich kündbar.
16. Wie kann ich mein Abonnement kündigen?
Kündigen muss ich über das Online-Portal der VGF. Die Ansprechperson meiner Organisation erhält eine automatisierte Mitteilung über die Kündigung und veranlasst die Einstellung des Arbeitgeber-Zuschusses zum letzten Gültigkeitsmonat des Tickets.
17. Was ist zu veranlassen, wenn ich meine Arbeitsstelle wechsle oder ausscheide?
Während einer Abordnung innerhalb des RMV-Tarifbereiches kann ich das Ticket über die abordnende Dienststelle weiter beziehen.
Bei einer Versetzung und wenn das Arbeitsverhältnis endet, entfällt die Bezugsberechtigung. Dies wird von meiner Organisation über das Online-Portal dem Verkehrsunternehmen bis zum 10. des laufenden Monats zum Ende der Beschäftigung mitgeteilt. Das Abonnement wird dann zum jeweiligen Monatsende vom Verkehrsunternehmen beendet.
Ist im Falle der Versetzung die neue Organisation ebenfalls dem Rahmenvertrag beigetretenen, muss ich das Firmenticket BUND sowie den Zuschuss über die aufnehmende Organisation neu beantragen.
Meine Ansprechstelle informiert die Entgelt- und Besoldungsstelle, damit die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Beschäftigungsende eingestellt wird.
18. Kann ich das Ticket bei Unterbrechungszeiten weiter nutzen?
Der Bezug des Tickets ist ausgeschlossen für:
- Arbeitnehmer in Elternzeit, Ausnahme Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit
- Tarifbeschäftigte nach Ablauf der Zahlung des Krankengeldzuschusses
- Ohne Bezüge beurlaubte Arbeitnehmer
- Krankheitsbedingte Abwesenheit von mehr als 10 Monaten bei Beamten
19. Ist die Ticketnutzung übertragbar?
Die Tickets sind persönliche Zeitkarten und daher nicht übertragbar.
20. Darf ich andere Personen, einen Hund oder ein Fahrrad mit meinem JTD mitnehmen?
Eine Mitnahme weiterer Personen ist nicht vorgesehen - ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.
Beim Deutschlandticket ist eine bundesweite Hundemitnahme nicht inkludiert. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verkehrsverbünde sind vor Ort zulässig. Die jeweiligen Regelungen entnehmen Sie bitte dem unterbreiteten Angebot Ihres Verkehrsverbunds (Aboanbieter).
Eine bundesweite Fahrradmitnahme ist nicht im Deutschlandticket inkludiert. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verbünde sind vor Ort zulässig. Die jeweiligen Regelungen entnehmen Sie bitte dem unterbreiteten Angebot Ihres Verkehrsverbunds (Aboanbieter).
24. Ist der Umstieg von einer privat gekauften Jahreskarte auf das JTD möglich?
Ein Umstieg ist möglich. Sie können bei Ihrem bisherigen Vertragspartner zum Monatsletzten kündigen. Etwaige Vorauszahlungen werden anteilig erstattet.
Fügen Sie der Kündigung der privat gekauften Jahreskarte bitte in jedem Fall die Bestellbestätigung für das JTD bei. Diese Bestellbestätigung können Sie nach Bestellung des JTD aus Ihrem Abo-Konto herunterladen.
Bei einer Kündigung Ihrer privat gekauften Jahreskarte im ersten Jahr Ihres bisherigen Jahreskartenabonnements belegen Sie mit der Vorlage der Bestellbestätigung auch Ihre privilegierte Kündigungsmöglichkeit gegenüber dem bisherigen Verkehrsunternehmen. Dann nämlich wird die Kündigung so behandelt als sei sie entsprechend einer vorzeitigen Beendigung des Jahreskartenabonnements im zweiten Vertragsjahr (§ 13.3 b) S. 2 RMV Jahreskartenbedingungen) erfolgt, mit der Folge, dass Ihnen auch bei einer Kündigung im ersten Nutzungsjahr für jeden genutzten Monat 1/12 des maßgeblichen Jahreskartenpreises berechnet wird.
25. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?
Mit meinem persönlichen Zugangscode kann ich entsprechende Änderungen unmittelbar in dem Online-Portal selbst vornehmen.
26. Wie werde ich über Tarifänderungen informiert?
Ich werde von meiner Organisation über Tarifänderungen informiert. Jeweils aktuelle Tarifinformationen finde ich auf der Homepage Jobticket des BADV.
27. Wohin wende ich mich, wenn ich Probleme mit dem Online-Portal, Fragen zur Abbuchung des Fahrgelds oder zur Fahrkarte habe?
Erläuterungen zur Nutzung des Online-Portals finde ich im Portal selbst im Dokument „Kundeninformationen“. Zusätzlich kann ich mich direkt an den Abo- und Onlineservice der VGF wenden. Dabei bitte den Hinweis geben, dass es sich um ein Firmenticket BUND handelt.
E-Mail: firmenticket@vgf-ffm.de, Telefon: 069/213-19449
28. Wer ist meine Ansprechstelle für den Arbeitgeberzuschuss?
Auskünfte zum Arbeitgeberzuschuss erteilt mir die Ansprechstelle meiner Organisation.
29. Was mache ich, wenn ich mein Ticket verloren habe?
Im Online-Portal kann ich über die entsprechende Funktion eine neue Karte anfordern. Die bisherige Chipkarte wird dann umgehend gesperrt und die Ersatzkarte durch die VGF per Post an die im Online-Portal hinterlegte Adresse versandt.
30. Was passiert mit meinem Ticket, wenn meine Organisation aus der Rahmenvereinbarung austritt?
Mein Ticketbleibt in diesem Fall bis zum Ende des laufenden 12-Monats-Zeitraumes weiter gültig und wird dann automatisch beendet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
31. Was passiert, wenn meine Bezugsberechtigung für das Ticket wegfällt?
Die Organisation vermerkt den Wegfall im Online-Portal, woraufhin ich eine Information der VGF zur Beendigung des Jahreskarten-Abonnements erhalte. Das Jahreskarten-Abonnement wird zum Monatsletzten des Monats, in dem die Berechtigung entfällt, beendet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.