Das Ticketangebot für Bundesbedienstete im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)
Das RMV-FirmenTicket Bund und das Jobticket Deutschland (JTD)
Achtung: Das RMV-FirmenTicket Bund läuft aus und kann nach dem 05.11.2025 nicht mehr erworben werden.
Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und die Bundesrepublik Deutschland haben eine Rahmenvereinbarung zum DeutschlandJobticket - im RMV DeutschlandTicket Job (DTJ) abgeschlossen. Behörden des Bundes oder andere Organisationen, die die Voraussetzungen des Rahmenvertrages erfüllen und bisher nicht beigetreten sind, können dieser Rahmenvereinbarung beitreten. Wenden Sie sich bitte an das BADV: jobticket@badv.bund.de
Das DTJ ist ein nicht übertragbarer Fahrausweis. Er berechtigt zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalzüge) in Deutschland.
Ein Mindestbezug von DTJ-Tickets ist nicht erforderlich.Das DTJ wird zu einem Ausgabepreis von 59,85 Euro angeboten. Dieser Preis beinhaltet einen Übergangsabschlag von 5% auf den Ausgabepreis des Deutschlandtickets von 63,00 €.
Die Teilnahme einer Organisation an der Rahmenvereinbarung setzt einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss zum DTJ von mindestens 15,75 € voraus. Dieser verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zum DTJ von 25 % wird aus dem Einführungspreis von 63,00 €, das sind 15,75 € berechnet. Zur Stellung eines Zuschussantrages verpflichten sich die Beschäftigten im Bestellprozess. Wie Sie den Zuschuss erhalten können, entnehmen Sie bitte den allgemeinen FAQs.
Die Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses zu beiden Tickets beträgt 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen rabattierten Ticketkosten diesen Betrag erreichen oder übersteigen. Ein entsprechendes Formular können Sie hier aufrufen.
Die beigetretene Institution kann einen niedrigeren Zuschuss gewähren, der aber den vertraglich vereinbarten Mindestzuschuss von 15,75 € nicht unterschreiten darf.
Die Ticketbestellung durch den Beschäftigten und die Bestätigung des DTJ durch die Organisation erfolgt grundsätzlich über ein von der VGF bereitgestelltes, nichtöffentliches Online-Portal. Beschäftigte können ihre persönlichen Tickets hierüber selbst verwalten und Änderungen vornehmen.
Die Bestellung und die Bestätigung des DTJ müssen bis zum 10. eines Monats im Online-Portal erfolgen, damit die Bestellungen zum 1. des Folgemonats umgesetzt werden können.
Auch das AZUBI-Ticket, das Schülerticket Hessen, kann bezuschusst werden: Der Höchstbetrag beträgt hier 16,90 €/Monat, maximal 202,80 € im Jahr. AZUBI-Ticketkosten (bei anderen Ticketangeboten), die diesen Betrag unterschreiten, erlauben nur einen hälftigen Zuschuss.
Ein Mindestzuschuss ist beim AZUBI-Ticket nicht zu zahlen
Der Abonnementvertrag kommt zwischen den Beschäftigten und der VGF zustande. Die Fahrpreise werden von der VGF vom Bankkonto des Beschäftigten per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements im Rhein-Main-Verkehrsverbund, in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit in der Rahmenvereinbarung keine davon abweichenden Regelungen getroffen sind. Bei der Nutzung des DTJ außerhalb des Geltungsbereiches des RMV gelten die Beförderungsbedingungen der am DTJ zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen.
Die Mitnahmemöglichkeiten beim DTJ sind auf Kinder unter 6 Jahren begrenzt. Siehe hierzu Fragen und Antworten zum Deutschlandticket .
Ihre Organisation hat eine Ansprechperson bestellt. Diese ist Ihr Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen rund um das DTJ.
Für spezifische Fragen zum Ticket und für notwendige personenbezogene Auskünfte hierzu steht Ihnen der VGF Abo-und Onlineservice zur Verfügung.
Beendigung des RMV-Firmentickets
Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) bieten den Kauf des Jahresabonnements des RMV-Firmentickets nur noch bis zum 05.11.2025 mit letztmaliger Gültigkeit ab 01.12.2025 bis zum 30.11.2026 an. Im Laufe dieses Jahres verlängerte oder erstmals erworbene RMV-Firmentickets können jedoch noch bis zum Ablauf des Jahresabonnements bis in das Jahr 2026 hinein (längstens bis zum 30.11.2026) genutzt werden.
Das DeutschlandJobticket (DJT) bleibt uneingeschränkt verfügbar
Im RMV wird es auch unter der Bezeichnung DeutschlandTicket Job (DTJ) vermarktet.
Das bedeutet für die der RV beigetreten Organisation und ihre Beschäftigten
- keinen Handlungsbedarf, wenn die Beschäftigten bereits ein DJT nutzen, unabhängig davon, über welchen Verkehrsverbund oder Rahmenvertrag es abgeschlossen wurde.
- keinen Handlungsbedarf, wenn die Organisation der Rahmenvereinbarung vom 11.03./21.03.2022 inkl. der 1. Ergänzung zum DTJ vom 31.03./13.04.2023 beigetreten ist.
Hinweis für Abonnentinnen und Abonnenten des RMV-Firmentickets:
Die VGF informiert die wenigen verbliebenen RMV-Firmenticket-Nutzer und -Nutzerinnen direkt über das weitere Vorgehen.
Hinweis:
Bei Anfragen im VGF Abo- und Onlineservice weisen Sie bitte unbedingt darauf hin, dass es sich um das DTJ auf Grundlage der Rahmenvereinbarung mit dem BADV handelt.
Informationen zum RMV-Tarifgebiet, zu den tariflichen Bestimmungen, zu den Tarifen und zur Bestellung finden Sie unter dem Punkt „weiterführende Informationen“.
Ihre Bestellung:
Das DTJ kann ausschließlich über das Online-Portal bestellt werden.
Ihre Dienststelle stellt Ihnen den Link zum Online-Portal zur Verfügung.
weiterführende Informationen:
Ablaufplan zum Beitritts- und Bestell-Prozess
Internetseite des Rhein-Main Verkehrsverbunds
Kontakt
Servicezeiten: Montag 8 - 17 Uhr, Dienstag - Freitag 8 - 13 Uhr