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Das Ticketangebot für Bundesbedienstete im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)

Das RMV-FirmenTicket Bund und das Jobticket Deutschland (JTD

Achtung: Das RMV-FirmenTicket Bund läuft aus und kann nach dem 05.11.2025 nicht mehr erworben werden.

Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und die Bundesrepublik Deutschland haben eine Rahmenvereinbarung zum RMV-Firmenticket BUND abgeschlossen. Behörden des Bundes oder andere Organisationen, die die Voraussetzungen des Rahmenvertrages erfüllen und bisher nicht beigetreten sind, können dieser Rahmenvereinbarung beitreten. Wenden Sie sich bitte an das BADV: jobticket@badv.bund.de

Dieses Angebot wurde um das DeutschlandJobTicket - im RMV DeutschlandTicket Job (DTJ) genannt - ergänzt. Hierzu können bereits der bestehenden Rahmenvereinbarung beigetretenen Einrichtung auch der Ergänzung beitreten.- Für insgesamt neu beitretende Einrichtungen liegt ein neues Formular zum Beitritt bereit, das die Voraussetzungen zum Bezug des RMV-Firmenticket BUND und das DTJ schafft.

Beide Tickets sind persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte der im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen und gewährt den Beschäftigten des Bundes oder nahestehenden Organisationen vergünstigte Jahreskarten im Abonnement für den öffentlichen Personennahverkehr im Tarifbereich des RMV. Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich gemäß RMV-Tarif und kann auch für Fahrten in der Freizeit genutzt werden. Das DTJ berechtigt darüber hinaus zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalzüge) in Deutschland.

Bei einer nachhaltigen Mindestabnahmemenge von 10 RMV-Firmentickets Bund durch die beigetretene Organisation wird ein Firmenkundenrabatt in Höhe von rund 10 % des jeweils gültigen Preises eines persönlichen Abonnements für Jahreskarten oder 9 Uhr-Jahreskarten mit einmaliger oder monatlicher Zahlung gewährt. Dabei wird die Zahl der bezogenen DTJ Tickets angerechnet. - Ein Mindestbezug von DTJ-Tickets ist nicht erforderlich.Das DTJ wird zu einem Ausgabepreis von 55,10 Euro angeboten. Dieser Preis beinhaltet einen Übergangsabschlag von 5% auf den Ausgabepreis des Deutschlandtickets von 58,00 €.

Die Teilnahme einer Organisation an der Rahmenvereinbarung setzt einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss zum RMV-Firmenticket Bund in Höhe von mindestens 15 € und zum DTJ von mindestens 14,50 € voraus. Der verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zum DTJ von 25 % wird aus dem Einführungspreis von 58,00 €, das sind 14,50 € berechnet. Zur Stellung eines Zuschussantrages verpflichten sich die Beschäftigten im Bestellprozess. Wie Sie den Zuschuss erhalten können, entnehmen Sie bitte den allgemeinen FAQs.

Die Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses zu beiden Tickets beträgt 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen rabattierten Ticketkosten diesen Betrag erreichen oder übersteigen. Ein entsprechendes Formular können Sie hier aufrufen.

Die beigetretene Institution kann einen niedrigeren Zuschuss gewähren, der aber den vertraglich vereinbarten Mindestzuschuss von 15,00 € bzw. 14,50 € nicht unterschreiten darf.

Liegen die Ticketkosten unter 23,28 € bzw. dem von der Organisation festgelegten Zuschussbetrag, kann nur ein Zuschuss in Höhe der hälftigen Ticketkosten bezahlt werden. Auch dabei ist der Mindestzuschuss von 15,00 € bzw. 14,50 € zu beachten, wenn nicht diese Ticketpreise unterschritten werden.

Die Bestellung eines Beschäftigten und die Bestätigung sowohl des RMV-Firmenticket Bund als auch des DTJ durch die Organisation erfolgt grundsätzlich über ein von der VGF bereitgestelltes, nichtöffentliches Online-Portal. Beschäftigte können ihre persönlichen Tickets hierüber selbst verwalten und Änderungen vornehmen.

Die Bestellung aller Tickets aus dem RMV-Jobticketangebot und die Bestätigung durch die Organisation müssen bis zum 10. eines Monats im Online-Portal erfolgen, damit diese Bestellung zum 1. des Folgemonats umgesetzt werden kann.

Auch das AZUBI-Ticket, das Schülerticket Hessen, kann bezuschusst werden: Der Höchstbetrag beträgt hier 16,10 €/Monat, maximal 193,20 € im Jahr. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag bzw. den von der Organisation hierzu festgesetzten AZUBI-Zuschussbetrag nicht unterschreiten. Liegen die Ticketkosten niedriger, kann nur ein Zuschuss in Höhe der hälftigen Ticketkosten bezahlt werden. Ein Mindestzuschuss ist beim AZUBI-Ticket nicht zu zahlen.

Der Abonnementvertrag kommt zwischen den Beschäftigten und der VGF zustande. Die Fahrpreise werden unter Berücksichtigung des Firmenkundenrabattes in Höhe von rund 10 % bzw des Übergangsabschlags von 5%von der VGF vom Bankkonto des Beschäftigten per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements im Rhein-Main-Verkehrsverbund, in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit in der Rahmenvereinbarung keine davon abweichenden Regelungen getroffen sind. Bei der Nutzung des DTJ außerhalb des Geltungsbereiches des RMV gelten die Beförderungsbedingungen der am DTJ zusammenwirkenden Verkehrsunterneh­men.

Es gilt die RMV Mitnahmeregelung. Inhaber des RMV-Firmenticket Bund können montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24.12 und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitnehmen.

Die Mitnahmemöglichkeiten beim DTJ sind auf Kinder unter 6 Jahren begrenzt. Siehe hierzu Fragen und Antworten zum Deutschlandticket .

Ihre Organisation hat eine Ansprechperson bestellt. Diese ist Ihr Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen rund um das Firmenticket Bund.und das DTJ.

Für spezifische Fragen zum Ticket und für notwendige personenbezogene Auskünfte hierzu steht Ihnen der VGF Abo-und Onlineservice zur Verfügung.

Beendigung des RMV-Firmentickets

Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) bieten den Kauf des Jahresabonnements des RMV-Firmentickets nur noch bis zum 05.11.2025 mit letztmaliger Gültigkeit ab 01.12.2025 bis zum 30.11.2026 an. Im Laufe dieses Jahres verlängerte oder erstmals erworbene RMV-Firmentickets können jedoch noch bis zum Ablauf des Jahresabonnements bis in das Jahr 2026 hinein (längstens bis zum 30.11.2026) genutzt werden.

Das DeutschlandJobticket (DJT) bleibt uneingeschränkt verfügbar

Im RMV wird es auch unter der Bezeichnung DeutschlandTicket Job (DTJ) vermarktet.

Das bedeutet für die der RV beigetreten Organisation und ihre Beschäftigten
  • keinen Handlungsbedarf, wenn die Beschäftigten bereits ein DJT nutzen, unabhängig davon, über welchen Verkehrsverbund oder Rahmenvertrag es abgeschlossen wurde.
  • keinen Handlungsbedarf, wenn die Organisation der Rahmenvereinbarung vom 11.03./21.03.2022 inkl. der 1. Ergänzung zum DTJ vom 31.03./13.04.2023 beigetreten ist.

Hinweis für Abonnentinnen und Abonnenten des RMV-Firmentickets:

Die VGF informiert die wenigen verbliebenen RMV-Firmenticket-Nutzer und -Nutzerinnen direkt über das weitere Vorgehen.

Hinweis:

Bei Anfragen im VGF Abo- und Onlineservice weisen Sie bitte unbedingt darauf hin, dass es sich um ein RMV-Firmenticket Bund bzw. das DTJ auf Grundlage der Rahmenvereinbarung mit dem BADV handelt.
Informationen zum RMV-Tarifgebiet, zu den tariflichen Bestimmungen, zu den Tarifen und zur Bestellung finden Sie unter dem Punkt „weiterführende Informationen“.

Ihre Bestellung:

Das RMV-Firmenticket Bund und das DTJ können ausschließlich über das Online-Portal bestellt werden.

Ihre Dienststelle stellt Ihnen den Link zum Online-Portal zur Verfügung.

weiterführende Informationen:

FAQ Arbeitgeber/ -innen

FAQ Beschäftigte

möglicherweise nicht vollständig barrierefrei Ablaufplan zum Beitritts- und Bestell-Prozess

RMV-Tarifgebiet

Internetseite des Rhein-Main Verkehrsverbunds

Datei ist nicht barrierefrei Preisliste 2025

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VGF Abo- und Onlineservice
Telefon: 069 19449
Mobil: 069 213 22727
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