FAQs - Arbeitgeber/innen
- 1. Wie erfolgt der Beitritt einer Behörde zur Grundlagenvereinbarung mit der Stadtwerke Bonn Verkehr GmbH (SWB Bus und Bahn) zum DeutschlandJobTicket (DeutschlandTicket als JobTicket – DT-JT)?
- 2. Höhe des Zuschusses beim VRS
1. Wie erfolgt der Beitritt einer Behörde zur Grundlagenvereinbarung mit der Stadtwerke Bonn Verkehr GmbH (SWB Bus und Bahn) zum DeutschlandJobTicket (DeutschlandTicket als JobTicket – DT-JT)?
Bitte wenden Sie sich an das Jobticket-Team des BADV, jobticket@badv.bund.de. Von dort erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen.
2. Höhe des Zuschusses beim VRS
Für das Deutschland Ticket als JobTicket ist ab dem 01.01.2026 ein Mindestzuschuss in Höhe von 15,75 € zu zahlen.
Als Höchstbetrag können weiterhin bis zu 23,28 € gewährt werden.
Personen in Ausbildung oder in der Beamtenanwartschaft erhalten für das VRS-AZUBI-Ticket oder ein anderes an diesen Personkreis adressiertes Ticket oder ein DT-JT ebenfalls einen Zuschuss von höchstens 23,28 €. Das DT-JT kann nur auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung erworben werden.