FAQ - Beschäftigte
- 1. Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
- 2. Wann kann ein DeutschlandTicket als JobTicket als Voraussetzung für einen Arbeitgeberzuschuss beantragt werden?
- 3. Bis wann und wie muss die Bestellung eines DeutschlandTickets als JobTicket erfolgen
- 4. Welche weiteren Vergünstigungen ergeben sich für die Beschäftigten?
- 5. Zahlweise
- 6. Welche zusätzlichen Kosten sind zu zahlen (Aufwandspauschale)?
- 7. Wie ist die Kündigungsfrist?
- 8. Kann ein Vertrag auch innerhalb des Jahres gekündigt werden und was ist zu veranlassen, wenn ein/e Beschäftigte/r dieArbeitsstelle wechselt oder verlässt?
- 9. Ist eine Unterbrechung des des VRS-AZUBI-Tickets während eines Praktikums möglich?
- 10. Kann ich das DeutschlandTicket als JobTicket weiter nutzen, wenn ich mich im Mutterschutz oder in Elternzeit befinde oder in Altersteilzeit gehe?
- 11. Ist die Übertragbarkeit auf andere Nutzer/innen möglich?
- 12. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?
1. Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Die Zahlung eines Zuschusses ist seitens der SWBV GmbH nur für ein DeutschlandTicket als JobTicket (DT-JT) verpflichtend. Zu diesem Ticket ist ein Mindestzuschuss von 15,75 € zu zahlen
Zum DT-JT sowie den Abo-Angeboten für Personen in der Ausbildung, im Studium oder in der Beamtenanwartschaft kann als Höchstbetrag 23,28 € gewährt werden.
Die der Rahmenvereinbarung beigetretenen Einrichtungen informieren ihre Beschäftigten, welcher Zuschuss konkret gewährt werden soll.
2. Wann kann ein DeutschlandTicket als JobTicket als Voraussetzung für einen Arbeitgeberzuschuss beantragt werden?
Diese Tickets können sofort beantragt werden, wenn die Behörde der Rahmenvereinbarung zum DeutschlandTicket als JobTicket beigetreten ist und eine Orga-Nr. erhalten hat. Den Bestellschein finden Sie hier
Bestellschein für das Deutschlandticket Bund-JobTicket
3. Bis wann und wie muss die Bestellung eines DeutschlandTickets als JobTicket erfolgen
Ein Vertrag über DeutschlandTicket als JobTicket kann zum 01. eines Monats abgeschlossen werden, wenn der Bestellschein mit Einzugsermächtigung bis spätestens 10. des Vormonats bei der SWBV vorliegt (VRS-Gemeinschaftstarif, Anl. 8 Pkt. 2; s. auch Bestellschein). Das heißt, wenn Sie Ihr Ticket beispielsweise ab 01.10. nutzen möchten, muss die Bestellung bis 10.09. eingegangen sein.
Senden Sie den ausgefüllten und von Ihrer Einrichtung hinsichtlich der Bezugsberechtigung bestätigten Bestellschein per Mail an bund-jobticket@stadtwerke-bonn.de
Bitte beachten Sie, dass Sie ein evtl. bestehendes Abo für ein allgemeines Ticket mit der vorgeschriebenen Frist kündigen müssen. Die Kündigung muss unter Angabe Ihres Namens und der Abo-Nummer in Textform per E-Mail bis zum 10. des letztgenutzten Abonnementsmonats in Textform beim Vertragsverkehrsunternehmen eingegangen sein. Eine Nachberechnung der vorhergehenden ABO-Vergünstigung (Referenzzahlung) erfolgt nicht. (VRS-Gemeinschaftstarif, Anl. 8 Pkt. 6 Abs. 2)
4. Welche weiteren Vergünstigungen ergeben sich für die Beschäftigten?
Weitere zusätzliche Leistungen finden Sie unter https://www.swb-busundbahn.de/tickets/deutschland/fragen-und-antworten-zum-Deutschlandticket .
Mitnahmemöglichkeiten gibt es für das DeutschlandTicket als JobTicket nicht.
5. Zahlweise
Die Tickets können im Abonnement mit monatlicher Zahlweise beantragt werden.
6. Welche zusätzlichen Kosten sind zu zahlen (Aufwandspauschale)?
Für das DeutschlandTicket als JobTicket fällt keine Aufwandspauschale an.
7. Wie ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigung muss bis zum 10. des letztgenutzten Abonnementsmonats in Textform bei den Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH eingegangen sein. Das Kündigungsformular finden sie hier
Bund-JobTicket, Änderungs- und Kündigungsantrag.
8. Kann ein Vertrag auch innerhalb des Jahres gekündigt werden und was ist zu veranlassen, wenn ein/e Beschäftigte/r dieArbeitsstelle wechselt oder verlässt?
DeutschlandTickets als JobTicket können zu jedem Monatsende gekündigt werden.
Im Falle einer Abordnung zu einer anderen der Rahmenvereinbarung mit dem VRS beigetretenen Einrichtung gilt das Deutschlandticket als JobTicket fort.
Dies gilt auch für Abordnungen an Einrichtungen außerhalb des Geltungsbereiches des VRS.
Zum Zeitpunkt der Versetzung müssen die Tickets jedoch gekündigt und gegebenenfalls über einen neuen Bestellschein über die aufnehmende Behörde neu beantragt werden. Setzen Sie sich in diesem Falle bitte mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH in Verbindung (Kontaktdaten s. Frage 14).
Sollten Sie aus beruflichen, familiären Gründen oder aus Gründen einer Erkrankung Ihren Vertrag vorzeitig kündigen wollen, wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
Beachte: Über die Kündigung muss auch die Ansprechstelle der Behörde informiert werden, damit die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses eingestellt werden kann.
Im Hinblick auf die Arbeitgeberzuschüsse geht die Ansprechperson für das Jobticket bei der Bestätigung der Bezugsberechtigung von einer Erwartung eines Bezuges für mindestens ein Jahr aus. Diese Erwartung ist auch dann gegeben, wenn die Aussicht auf eine Fortdauer eines befristeten Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses besteht. Dienstlich begründete Unterschreitungen des 12-Monats-Abonnements sind zulässig.
Das Kündigungsformular finden sie hier
Bund-JobTicket, Änderungs- und Kündigungsantrag.
9. Ist eine Unterbrechung des des VRS-AZUBI-Tickets während eines Praktikums möglich?
Ja. Dafür ist eine Kündigung bis zum 10. des Monats mit dem entsprechenden Vordruck vor Praktikumsbeginn einzureichen. Als Kündigungsgrund ist unbedingt "Unterbrechung wegen Praktikum" anzugeben. Nach Beendigung des Praktikums muss das JobTicket erneut (s.o.) bis zum 10. des Vormonats beantragt werden. Die Besoldungsstelle ist - zwingend - formlos über die Unterbrechung zu informieren. Den Vordruck finden Sie unter swb-busundbahn.de/fileadmin/dokumente/Downloadcenter/Bestellscheine_Aenderung_Kuendigung/VRS_AendKuend_01-2026_oBP_SWBonn_RZ_interaktiv.pdf?v=1769446718260
10. Kann ich das DeutschlandTicket als JobTicket weiter nutzen, wenn ich mich im Mutterschutz oder in Elternzeit befinde oder in Altersteilzeit gehe?
Für das DeutschlandTicket als JobTicket richtet sich die weitere Bezugsberechtigung nach den Regelungen zur Gewährung des Arbeitgeberzuschusses. Siehe hierzu Punkt 6 der Richtlinie des Bundesministerium des Innern (BMI) i.d.F. vom 28. März 2023 .
11. Ist die Übertragbarkeit auf andere Nutzer/innen möglich?
Die Tickets sind persönliche Zeitkarten und nicht übertragbar.
12. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?
Änderungen richten Sie bitte per E-Mail unter Angabe Ihrer Abo-Nummer mit Hilfe des auf dieser Internetseite zum VRS unter weiterführende Informationen hinterlegten
Bund-JobTicket, Änderungs- und Kündigungsantrag an bund-jobticket@stadtwerke-bonn.de