Navigation und Service

 

kompetent und verlässlich

Mehrere graue Pfeile, die auf einen orangenen Punkt verweisen und ein orangener Pfeil der von diesem Punkt wegführt

Das Jobticket-Angebot für Bedienstete des Bundes und der dem Bund nahestehenden Einrichtungen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWB Bus und Bahn) bietet nach Auslaufen des VRS-Großkundentickets für Beschäftigte des Bundes nur noch das DeutschlandTicket als JobTicket (DT-JT) an.

Das Angebot VRS Großkundenticket ist zum 31.12.2025 ausgelaufen

Der Verkehrsverbund Rhein Sieg (VRS) hat das VRS-Großkundenticket (GKT) nur noch bis Ende des Jahres 2025 angeboten. Auch erst im Laufe 2025 verlängerte oder erstmals erworbene GKT konnten nur bis zum 31.12.2025 genutzt werden und verloren dann auch ohne Kündigung durch den Vertragspartner, die SWB Bus und Bahn, ihre Gültigkeit.

Beschäftigte im Einzugsbereich der VRS, die DeutschlandJobtickets erworben haben, sind hiervon nicht betroffen. Das gilt auch, wenn sie dieses Ticket unter der Bezeichnung DeutschlandTicket als JobTicket (Bezeichnung des Angebotes des DeutschlandJobTickets durch die SWB Bus und Bahn) von der SWB Bus und Bahn erworben haben.

Eine regionale Alternative wird von der SWB Bus und Bahn auf der Grundlage bestehender Verträge nicht angeboten. - Selbstverständlich können die Beschäftigten der betroffenen Einrichtungen bei dem Verkehrsverbund oder dem Verkehrsanbieter, mit dem sie über den Beitritt ihrer Einrichtung zu einer Rahmenvereinbarung zum DeutschlandJobTicket verbunden sind, stattdessen ein solches Ticket erwerben. Das gilt auch im Falle eines Beitritts zu der entsprechenden Rahmenvereinbaung zwischen der SWB Bus und Bahn und dem BADV

Sollten das GKT-nutzende Einrichtungen allerdings einen solchen Beitritt nicht vorgenommen haben, können ihre Beschäftgten ab dem 01.01.2026 kein Jobticket mehr nutzen, welches auf der Grundlage einer vom BADV verwalteten Rahmenvereinbarung angeboten wird. - Selbstverständlich können diese Einrichtungen einer entsprechenden Rahmenvereinbarung beitreten.

DeutschlandTicket als JobTicket (DeutschlandJobTicket)

Das BADV hat mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWB Bus und Bahn) eine gesonderte Vereinbarung zum DT-JT abgeschlossen Hieran knüpft ein auch vom BADV verhandelter Entwurf eines Einzelvertrages zwischen der SWB Bus und Bahn und der beitrittsinteressierten Behörde an, der von dieser zu unterzeichnen ist, um ihren Beschäftigten den Bezug des DT-JT zu ermöglichen. Der neuen Rahmenvereinbarung zum DT-JT müssen auch die bereits der bestehenden Rahmenvereinbarung zum GKT beigetretenen Einrichtungen beitreten; es handelt sich um eine neue Vereinbarung. Die Beitrittserklärungen bis zum jeweils 15. eines Monats ermöglichen einem Bezug des DT-JT zum übernächsten Monat. - Ein gesonderter Beitritt weiterer Einrichtungen in den Rahmenvertrag des Bundes mit der SWB Bus und Bahn ist möglich.

Eine Mindestabnahme ist nicht erforderlich.

Das DT-JT kostet 59,85 € (Preis des regulären Deutschlandtickets abzüglich eines 5%igen Nachlasses der SWB Bus und Bahn vom Preis des DeutschlandTickets.

Das DT-JT ist ein deutschlandweit gültiges persönliches nicht übertragbares Ticket, das zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzüge) berechtigt. Sie steht als ChipTicket oder als digitales Ticket (Handy-Ticket) zur Verfügung. Es kann über die SWB Bus und Bahn bezogen werden. Das Digitale Ticket wird direkt im Wallet auf dem Handy dargestellt. Ein Wechsel zum Digitalen Ticket ist möglich.

Das Wallet kann auf jedem Smartphone aufgerufen werden. Hier handelt es sich um eine Standart-App der Betriebssysteme (IOS oder Android).

 

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an bund-jobticket@stadtwerke-bonn.de.

Die Bestellung des DT-JT erfolgt mit dem unten als PDF-Datei hinterlegten Bestellvordruck.

Das seitens des Arbeitgebers bestätigte Bestellformular muss bis zum 10. des Vormonats bei der SWB Bus und Bahn vorliegen.

Da mit der Bestellung ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen den Beschäftigten und der SWB Bus und Bahn entsteht, sendet die SWB Bus und Bahn die DT-JT -Chip-Tickets direkt an die privaten Anschriften der Beschäftigten und zieht monatlich im Lastschriftverfahren den Ticketpreis vom Konto der Beschäftigten ein.

Das DT-JT igilt als Fahrberechtigung nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis.

Nähere Einzelheiten bitte ich, den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg zu entnehmen.

Informationen zum Zuschuss

Die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum DT-JT beträgt 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr. Zum DT-JT ist ab dem 01.01.2025 ein Mindestzuschuss von 15,75 € zu zahlen.

Auch das VRS-AZUBI-Ticket für Personen in Ausbildung und in der Beamtenanwartschaft kann bezuschusst werden: Der Höchstbetrag beträgt hier ebenfalls 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr. Dieser Zuschuss gilt auch für andere an diesen Personenkreis adressierte Tickets unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag bzw. den von der Einrichtung hierzu festgesetzten AZUBI-Zuschussbetrag nicht unterschreiten. Liegen die Ticketkosten niedriger, kann nur ein Zuschuss in Höhe der hälftigen Ticketkosten bezahlt werden.

Ein Mindestzuschuss zum VRS-AZUBI-Ticket ist nicht erforderlich.

Das DT-JT erfordert auch beim Bezug durch Personen in Ausbildung oder in der Beamtenanwartschaft einen Mindestzuschuss von 15,57 €. Es kann daher nur auf der Grundlage eines Beitritts der Beschäftigungsstelle zu der Rahmenvereinbarung mit der SWBV GmbH bezogen werden.

Den FAQ können die Beschäftigten entnehmen, wie sie den Zuschuss erhalten. Ein entsprechendes Formular können sie hier aufrufen.

Informationen zu Carsharing und Fahrradverleih im Einzugsbereich des VRS:

Mit Angeboten zu Carsharing und Leihrädern wird das DT-JT zum „Multiticket“. Nähere Informationen erhalten Sie unter swb-busundbahn.de/tickts/deutschland/ticket/fragen-und-antworten-zum-deutschlandticket/ oder bei Ihrem GroßkundenTicket-Team.

Mit dem DT-JT auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung mit SWB Bus und Bahn können bei den Kölner Verkehrsbetrieben keine Fahrräder genutzt werden.

Sie haben Fragen zum Tarifangebot oder zu Ihrem Abonnement?

Die GroßkundenTicket-Teams bieten Ihnen persönliche Beratungen in den nachfolgenden Service-Centern an (Montag bis Freitag 6:30 – 19:00 Uhr und Samstag 9:00 – 14:00 Uhr):

  • Bonn: Münsterstraße 18 (Cassius-Bastei), 53111 Bonn
  • Bad Godesberg: Alte Bahnhofstraße 22a, 53173 Bonn
  • Hinweis: Bei telefonischen Anfragen und Anfragen per E-Mail wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Kontaktdaten.

weiterführende Informationen:

FAQs - Arbeitgeber/innen

FAQ - Beschäftigte

Internetseite des Verkehrverbundes Rhein-Sieg (VRS)

Datei ist nicht barrierefrei Bestellschein für das Deutschlandticket Bund-JobTicket

Datei ist nicht barrierefrei Bund-JobTicket, Änderungs- und Kündigungsantrag

Leihräder, Carsharing und Mitfahrgelegenheiten ("Welche zusätzlichen Leistungen habe ich?")

Datei ist nicht barrierefrei VRS - Geltungsbereich

Kontakt

Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH - Bund, JobTicket

 

Footer2

© Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen