Vertrag 1 - Musikwiedergabe anlässlich von Einzelveranstaltungen
- Vertrag
Gesamtvertrag zwischen GEMA und BADV vom 13.07./12.08.2021 - Gegenstand:
Musikwiedergaben live und durch Wiedergabegeräte - Begünstigte Einrichtung:
Oberste Bundesbehörden einschließlich Geschäftsbereiche - Voraussetzung:
Vorherige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und Einholung der Einwilligung der GEMA; innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung Übermittlung der dargebotenen Musikfolge an die GEMA - Vergünstigung:
Nachlass von 20% gegenüber dem allgemeingültigen GEMA-Tarif - Zahlung:
Rechnungslegung gegenüber den Obersten Bundesbehörden entsprechend den Meldungen erfolgt unmittelbar durch die GEMA; Zahlung durch die Obersten Bundesbehörden auch für den Geschäftsbereich.