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Vertrag 4 - Ausleihen von Büchern, Zeitschriften Tonträgern etc.

  1. Vereinbarung:
    Gesamtvertrag zwischen Bund, Ländern und verschiedenen Verwertungsgesellschaften nach § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) vom 23./25./30.03.2020
  2. Gegenstand:
    Ausleihen von Büchern, Zeitschriften Tonträgern etc.
    Vermietung und Verleihung von Vervielfältigungsstücken oder Originalen auf physischen Trägern (d. h. in körperlicher Form, z. B.: Bücher, Bild- und Tonträger)
  3. Begünstigte Einrichtungen:
    Sämtliche Einrichtungen (Bibliotheken, Sammlungen), welche der Öffentlichkeit zugänglich sind, insbesondere a) in Trägerschaft von Bund, Ländern, Gemeinden und anderen Gebietskörperschaften b) mittelbar getragen von a c) von a) überwiegend finanziert d) Werksbibliotheken e) Kirchliche Einrichtungen
  4. Voraussetzung:
    keine weiteren
  5. Vergünstigung:
    Freistellung von Vergütungen
  6. Zahlung:
    Quartalszahlung durch Länder und Bund, wobei der Bund 10% der Gesamtvergütung zu tragen hat.

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