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Mehrere graue Pfeile, die auf einen orangenen Punkt verweisen und ein orangener Pfeil der von diesem Punkt wegführt

Vertrag 8 - Vergütung des Betriebs von Kopiergeräten (Betreibervergütung)

  1. Vertrag
    Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 54c UrhG zwischen Bund, Ländern, VG-Wort und VG- Bild-Kunst vom 21.12.2015/08.01.2016
  2. Gegenstand:
    Betrieb von Vervielfältigungsgeräten, die analoge und digitale Vervielfältigungsstücke erzeugen (Kopiergeräten und Digitaldrucker).
  3. Begünstigte Einrichtungen:
    Hochschulen und öffentlich-rechtliche organisierte oder überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierte wissenschaftliche Einrichtungen und öffentliche Bibliotheken
  4. Voraussetzung:
    Beitritt der jeweiligen Einrichtung zum Rahmenvertrag
  5. Vergünstigung:
    Rabatt gegenüber veröffentlichtem Tarif
  6. Zahlung:
    durch die beigetretenen Betreiber aufgrund Geräteerfassung pauschale jährliche Vergütung für die jeweils genutzten Geräte

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