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Aktuelle Information zum DB-Jobticket

Datum 01.07.2022

Trennung des DB-Jobticket in ein rabattiertes Jobticket des Deutschlandtarifs ausschließlich für den Nahverkehr und des DB-Jobtickets für die zusätzliche Nutzung des Fernverkehrs

Mit der Einführung des Deutschlandtarifverbundes (DTV) seit dem 01.01.2022 ist der Schienenpersonennahverkehr aus dem DB-Jobticket herausgelöst. Er wird nunmehr von der Deutschlandtarifverbund GmbH als DTV-Jobticket (Nahverkehr) verantwortet. Hingegen wird das DB-Jobticket (Fernverkehr) als Fernverkehrsticket von der DB-Fernverkehr AG verantwortet.

Auswirkungen auf den Rabatt

Im Hinblick auf die Bestimmung der Rabattstufe der Tickets kann die jeweilige Zahl der Tickets nicht mehr zusammenaddiert werden.

Im Nahverkehr gilt das bekannte Rabattmodell – orientiert an der Abnahmemenge – auch hinsicht­lich der den Rabattstufen zugeordneten Abnahmemengen und den Rabatten unverändert, gilt aber nunmehr nur noch im Deutschlandtarif. Innerhalb eines Übergangszeitraumes bleibt es aus Gründen der Kulanz auch bei dem Rabattsatz von 13 % für die Beschäftigten des Bundes. Da in dieser Katego­rie jedoch aktuell nur 398 Tickets bezogen werden, dürfte sich der Rabatt ab 2023 auf 10 % reduzie­ren.

Ein Austausch der Tickets ist nicht erforderlich.

Das DTV-Jobticket (Nahverkehr) ist wie das vormalige DB-Jobticket, das auf den Nahverkehr begrenzt ist, zuschussfähig.

Im Fernverkehr hat die DB-Fernverkehr AG ein neues Rabattmodell entwickelt. Zukünftig kommt es auf das Medium des Tickets an (Handy oder Papier). Für DB-Jobticketnutzer in Form eines Papier­tickets gibt es einen Rabatt von 5 %; jene, die ihr Ticket mit ihrem Handy vorweisen können, erhalten einen 10%-igen Rabatt. Die Umstellung erfolgt automatisch: bei Handytickets bei monatliche Zahl­weise zum 01.10.2022; bei Papiertickets in monatlicher Zahlweise und allen anderen Tickets (jährli­cher Zahlweise) erfolgt die Umstellung zum nächsten individuellen Verlängerungstermin.  

Bestellungen werden ab 01.01.2023 nur noch digital als Handyticket möglich sein.

Selbstverständlich können mit dem DB-Jobticket (Fernverkehr) wie bisher auch Züge des Schienenpersonennahverkehrs genutzt werden.

Das DB-Jobticket (Fernverkehr) kann leider nicht bezuschusst werden.

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